Wegen Millionenbetruges Staatsanwaltschaft lehnt Freilassung von Achenbach ab

Düsseldorf · Die Staatsanwaltschaft lehnt eine Entlassung von Kunstberater Helge Achenbach nach zwei Dritteln seiner Haftstrafe ab. Das geht aus einem Schreiben des Landgerichts Kleve hervor, das Achenbach in sozialen Netzwerken veröffentlichte. Eine Sprecherin der zuständigen Staatsanwaltschaft Essen wollte dazu am Montag keine Stellung nehmen.

 Helge Achenbach (Archivbild).

Helge Achenbach (Archivbild).

Foto: dpa, mg sab

Das Landgericht plant demnach an diesem Mittwoch eine Anhörung zur Strafaussetzung auf Bewährung nach zwei Dritteln. Achenbach war 2015 wegen Betruges in Millionenhöhe an reichen Kunden, darunter dem verstorbenen Aldi-Erben Berthold Albrecht, zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Er saß bereits seit Juni 2014 in Untersuchungshaft. Demnach hat er im Juni 2018 zwei Drittel der Gesamtstrafe verbüßt. Meist wird der Rest der Strafe dann zur Bewährung ausgesetzt.

Das Landgericht Kleve hatte Achenbach bereits nach der Hälfte der Strafe aus der Haft entlassen wollen. Das Oberlandesgericht hatte dies aber abgelehnt, nachdem die Staatsanwaltschaft Essen dagegen Beschwerde eingelegt hatte. Achenbachs tadelloses Verhalten in der Haft rechtfertige diesen Schritt nicht, hieß es damals.

(see)
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