Kioskbesitzer freigesprochen Wodka für 13-Jährigen

Düsseldorf · An einem Kiosk in der Altstadt bekommt ein 13-Jähriger eine Flasche Wodka. Der Junge wird mit einer schweren Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert. Der Kioskbesitzer muss sich vor Gericht wegen schwerer Körperverletzung verantworten und wird freigesprochen.

Alkoholmissbrauch: So sollen Jugendliche geschützt werden
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Foto: ddp

Mit einem Freispruch schloss gestern das Amtsgericht den Prozess wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen einen Kioskbesitzer (32) von der Heinrich-Heine-Allee. Angeblich hatte er im August 2009 einem 13-jährigen Schüler eine Flasche Wodka verkauft. Der Junge musste Stunden später mit einer Alkoholvergiftung zur ambulanten Notfallbehandlung in eine Klinik.

Im Prozess leugnete der Angeklagte den Verkauf von Alkohol an Kinder und Jugendliche. Und der Schüler hat den Angeklagten nicht sicher identifiziert: "Ich konnte ihm beim Kauf der Flasche Wodka ja nicht in die Augen sehen, das war mir zu unangenehm!" Der Angeklagte war zu jener Tageszeit, als der Junge damals den Schnaps gekauft hat, nach eigenen Angaben allein im Kiosk tätig. Und von dem Jungen war der Verkäufer am nächsten Tag als "südländischer Typ" beschrieben worden. Trotzdem kam der Richter nicht zum Schuldspruch.

Aus Liebeskummer Alkohol gekauft

Theoretisch bliebe ja die Möglichkeit, dass auch ein Kiosk-Mitarbeiter den Wodka an das Kind verkauft haben könnte. Doch nach Namen solcher Mitarbeiter gefragt, ist der Angeklagte im Prozess immer wieder ausgewichen. Er proklamierte nur, es sei "nicht korrekt", Kinder und Jugendliche mit Schnaps zu bedienen. Dem stimmte die Staatsanwältin zu. Doch sie war nach der Aussage des Jungen (Er habe aus Liebeskummer wegen der Trennung seiner zwölfjährigen Freundin nach einem Monat damals spontan Alkohol gekauft und sich betrunken) von der Schuld des Kioskinhabers überzeugt, forderte 1500 Euro als Strafe.

Auch der Richter schimpfte: "Hochprozentiges an erkennbar kleine Jungs zu verkaufen, ist eine üble Sache!" Doch bis zur Verurteilung des bisher unbescholtenen Angeklagten kam er nicht. Seinen Kompromiss-Vorschlag, das Verfahren gegen den Kioskbesitzer gegen 750 Euro einzustellen, hatte der Angeklagte entrüstet abgelehnt: "Ich war's nicht!" Dem hatte der Richter nichts entgegen zu setzen.

Ob die Staatsanwaltschaft dieses Urteil hinnimmt oder dagegen in die Berufung vor das Landgericht zieht, ist noch offen. Doch der 13-Jährige hat eine Lehre aus seinem allerersten Vollrausch gezogen: "Mir ging es damals ziemlich schlecht", schilderte er am Rand der Verhandlung. "Jetzt bin ich viel lockerer geworden." Und ergänzte schulterzuckend: "Frauen kommen und gehen eben!"

(RP)
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