Ordnungsamt prüft Beschäftigungsverbot Wodka an Kinder verkauft

Düsseldorf (dto). Weil ein Verkäufer einer Trinkhalle zwei Kindern eine Flasche Wodka verkauft hat, muss er 300 Euro Strafe zahlen. Das Amtsgericht Düsseldorf verhängte diese Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung seitens des Verkäufers. Die Kinder hatten den Wodka getrunken und mussten wegen einer Alkoholvergiftung in die Uni-Klinik eingeliefert werden.

Am 8. Februar hatte der Verkäufer der Garather Trinkhalle den Jungen, 12 und 14 Jahre alt, eine Flasche Wodka und eine Flasche Bier verkauft. Nachdem die Jungen die Bier- und Wodkaflasche geleert hatten, wurden sie von Zeugen - in sich zusammengesackt - auf einer Parkbank gefunden. Beide hatten sich dort nach Angaben der Zeugen "heftigst übergeben". Der Jüngere war nicht mehr ansprechbar. Die beiden mussten wegen ihrer Alkoholvergiftungen in die Uni-Klinik eingeliefert werden.

Das Ordnungsamt der Stadt Düsseldorf prüft nun, ob dem Verkäufer die weitere Beschäftigung in dem Kiosk untersagt werden kann. Es handelt sich um den Ehemann der Besitzerin des Ladens.

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