Prozess gegen Ex-Kunstberater Auch Witwe von Künstler Juan Muñoz klagt gegen Achenbach

Düsseldorf · Der Ex-Kunstberater soll eine nicht autorisierte Skulptur von Juan Muñoz verkauft haben. Dagegen klagt die Aldi-Familie - und nun auch die Witwe des Künstlers.

Die Witwe des 2001 verstorbenen Bildhauers Juan Muñoz, Cristina Iglesias, hat sich einer Zivilklage der Familie Albrecht (Aldi Nord) gegen den Kunstberater Helge Achenbach angeschlossen. Die Albrechts klagen auf Erstattung von rund einer Million Euro, für die Berthold Albrecht ein Muñoz-Werk von Achenbachs Ehefrau gekauft hatte. Dessen Echtheit zweifeln nicht nur Albrechts Erben, sondern eben auch die Künstlerwitwe an, die in dem seit Monaten laufenden Zivilprozess als Zeugin ausgesagt hatte.

Dass das 22 Stücke umfassende "Conversation Piece" von Juan Muñoz stammt, steht außer Frage. Zwei Abgüsse davon hat er vor seinem Tod in der Düsseldorfer Kunstgießerei Schmäke in Auftrag gegeben, die Fertigstellung allerdings nicht mehr erlebt. Eine Serie steht bei der spanischen Santander Bank, die zweite war über eine - Achenbach nahestehende - Galerie in der Schweiz an einen Finanzdienstleister verkauft worden.

Weitere Abgüsse soll es nicht geben. Iglesias' Anwalt versicherte im Prozess, mehr als zwei Exemplare pro Skulptur seien bei Muñoz nicht üblich gewesen und auch Kunstgießer Schmäke versicherte, in seinem Betrieb seien keine weiteren Exemplare gegossen worden.

Und doch steht in Albrechts Garten in Essen eine Vierergruppe aus dem "Conversation Piece", von der Helge Achenbach behauptet, sie seien ein "Dankeschön" des Künstlers gewesen. Achenbach will das mit einer Million Euro dotierte Werk seiner Frau zum 40. Geburtstag geschenkt und später den Verkauf an Berthold Albrecht vermittelt haben. Laut dessen Erben sei die Skulpturen-Gruppe aber nicht autorisiert und damit - bis auf das Material - wertlos. Muñoz' Witwe hatte die Argumentation der Albrecht-Anwälte vor Gericht bereits im April als Zeugin untermauert. Zum nächsten Prozesstermin tritt sie nun selbst als Klägerin auf.

Sollte sich beim geplanten Ortstermin in Albrechts Garten tatsächlich herausstellen, dass Achenbach einen nicht autorisierten Abguss des Muñoz-Werks verkauft hat, könnte das auch neue strafrechtliche Ermittlungen gegen den Kunstberater bedeuten. Der war 2015 wegen Betrugs unter anderem an Berthold Albrecht zu sechs Jahren Haft verurteilt worden und ist derzeit im offenen Vollzug.

(RP)
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