Rauchverbot in Düsseldorf Wirtin will nach Helmut-Schmidt-Party keine Buße zahlen

Düsseldorf · Mit Händen und Füßen, unter Berufung auf das Versammlungsrecht sowie auf eine Raucher-Aktion ("Wir sind Helmut") wehrt sich eine Wirtin von der Ulmenstraße gegen 35 Euro Bußgeld. An einem Märzabend war sie im Lokal von Zivilkontrolleuren des Ordnungsamts beim Rauchen ertappt worden.

Rauchverbot in NRW - Das denken die Leser
Infos

Rauchverbot in NRW - Das denken die Leser

Infos
Foto: dapd, Nigel Treblin

Gegen diese Buße plus 28,50 Euro an Auslagen und Gebühren zieht die Gastwirtin (45) nun aber zu Felde. Das Amtsgericht prüft derzeit ihren Einspruch.

Es könne sich nur um ein "Missverständnis" handeln, ließ die Wirtin wissen. Denn damals sei es im Lokal zu einer "spontanen Versammlung nach Artikel 8 des Grundgesetzes" gekommen, die Hinweise und Aushänge habe es am Eingang gegeben.

Und nur während dieser "Spontan-Versammlung unter dem Motto: NRW feiert das totale Rauchverbot mit Helmut-Partys" (unter Anspielung auf den Tabakkonsum des Altkanzlers Helmut Schmidt) sei im Lokal geraucht worden. Nicht vor der Versammlung und nicht nachher, sondern strikt nach den Regeln eines "Aktionsbündnisses zur Wahrung der bürgerlichen Grundfreiheiten".

Nichtraucher hätten "ausreichend Zeit erhalten, den vermeintlichen Gefahrenbereich zu verlassen", so die Wirtin. Mehr noch: "Zum Brandschutz und zum Schutz des betrieblichen Inventars" im Lokal "könnte das Aufstellen von Aschenbechern nötig werden" - so der Leitgedanke der Wirtin, dem sie prompt gefolgt sei. Was erklären könnte, weshalb die Kontrolleure vom Ordnungsamt damals volle Aschenbecher vorfanden - und eine rauchende Wirtin, die am Tresen lehnte.

In Gegenwart sechs weiterer Gäste am Tresen und "aus Gründen des Eigenschutzes" verzichteten die Kontrolleure an jenem Abend lieber darauf, im Lokal Fotos zu machen. Auf Drängen der Ordnungsamtler löschte die 45-Jährige immerhin ihre Zigarette.

Doch Buße zahlen will sie nicht. Sie ließ anklingen, dass durch jenes "Aktionsbündnis" sogar weitere Aktionen angekündigt seien, wie "Flashmobs" oder "Sit-ins". Als Hinweis an das Ordnungsamt führte sie noch beiläufig § 344 StGB ins Feld. Das ist die Gesetzesnorm, die unter der Überschrift steht: "Verfolgung Unschuldiger". Ob und wann das Amtsgericht über den Fall verhandeln wird, ist ungewiss.

(wuk)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort