Knapp tausend Euro Schadensausgleich Willkür im Finanzamt: Land haftet

Düsseldorf · Steuerzahler müssen nicht hinnehmen, wenn sie von Finanzbeamten gegängelt oder erzogen werden sollen. So hat gestern das Landgericht in einem Zivilverfahren gegen das Land NRW entschieden und einem Gastwirt fast tausend Euro Schadensausgleich zugesprochen.

 Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autoherstellern gestärkt.

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Foto: ddp, ddp

Der Mann musste seine Steuer-Unterlagen, die er völlig ungeordnet in zwei Plastiktüten eingereicht hatte, auf Anweisung eines Finanzbeamten eigens durch seinen Steuerberater aufwändig sortieren lassen. Dabei handelte es sich laut Urteil aber um reine Willkür: Das Finanzamt Düsseldorf-Mitte brauchte die Papiere gar nicht. Also muss das Land dem Gastwirt die Kosten für seinen Steuerberater erstatten. (Az: 2b O 57/08)

Kein Finanzbeamter muss zwar eine Kraut-und-Rüben-Buchhaltung hinnehmen, stellte das Landgericht klar. Wer seine Steuer-Unterlagen lose in Plastiktüten abliefert, kann vom Fiskus mit vollem Recht zur Ordnung angehalten werden. Aber in diesem Fall hatte es zuvor einen Disput zwischen dem Steuerberater und dem Finanz-Prüfer gegeben.

Direkt danach schrieb der Finanzbeamte in einer E-Mail an eine Kollegin: Er habe dem Steuerberater zur Auflage gemacht, die Tüten-Buchhaltung des Gastwirts "schön säuberlich sortiert und in schmucke Standordner geheftet" erneut vorzulegen. Ergänzend fügte der erboste Finanz-Prüfer hinzu: "Nicht, dass wir die Unterlagen bräuchten, aber ein bisschen Arbeit kann dem Guten bestimmt nichts schaden."

Das ging dem Landgericht dann doch zu weit. Von einem Finanzbeamten könne man erwarten, dass er "notfalls die Angelegenheit sacken lässt, ehe er sich zu einer derartigen Maßnahme hinreißen lässt", heißt es in dem Urteil. Die Anordnung eines Finanzbeamten habe "dort ihre Grenzen, wo sie nicht mehr von Sachkunde getragen ist, sondern der Erziehung dient".

Die Beteuerungen des Finanzamts, man habe die Unterlagen sehr wohl benötigt und die E-Mail sei dem Kollegen nur aus Verärgerung herausgerutscht, hielt das Gericht für nicht stichhaltig. "Der Schaden ist dem Steuerzahler zu ersetzen", urteilte das Landgericht knapp.

(RP)
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