Düsseldorf Widerspruch gegen Auskünfte einlegen

Düsseldorf · Das Einwohnermeldeamt darf bestimmten Personen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen, wenn die Betroffenen nicht widersprechen. Widerspruch einlegen kann man unter anderem gegen die Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, an Parteien oder Wählergruppen oder an Adressbuchverlage. Das müssen Betroffene schriftlich erledigen - und zwar unter Angabe ihres Vor- und Familiennamens sowie ihres Geburtsdatums an die Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Einwohnerwesen, 40200 Düsseldorf.

Widersprüche können die Betroffenen aber auch persönlich einlegen beim Amt für Einwohnerwesen, Bürgerbüro im Dienstleistungszentrum, Willi-Becker-Allee 7 (hinter dem Hauptbahnhof) und in den Bürgerbüros Bilk, Oberkassel, Kaiserswerth, Rath, Gerresheim, Eller, Benrath, Wersten, Garath, Unterbach.

(nic)
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