Kürzere Laufzeit bei Verfahren Weniger Fälle vor dem Sozialgericht

Düsseldorf · Für Betroffene geht es vor dem Sozialgericht meistens um die Existenz. Bei den knapp 14 769 neuen Klagen, die im Jahr 2011 beim Düsseldorfer Sozialgericht eingingen, ging es in fast jedem dritten Fall um das wirtschaftliche und soziale Existenzminimum. Auch um die Zulassung medizinischer Behandlungen bei schweren Erkrankungen sowie um die wirtschaftliche Absicherung im Alter wurde vor dem Sozialgericht gestritten. Für jeden vierten Kläger lohnte sich der Weg zu Justitia: Die Quote aller erfolgreichen Klagen lag bei gut 20 Prozent, bei Fällen zu Grundsicherung für Arbeitssuchende sogar leicht höher, bei 22 Prozent.

Erstmals seit Einführung der Gesetzgebung zur Grundsicherung (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) 2005 ist die Zahl der neuen Klagen am Düsseldorfer Sozialgericht rückläufig. Sie sank von 15 679 Fällen 2010 auf 14 769 in 2011. "Die leichte Entspannung bei den Klageeingängen konnten wir nutzen, um Bestände abzubauen", sagte der Präsident des Sozialgerichts, Peter F. Brückner. So wurden 2011 insgesamt 15 332 Fälle abgeschlossen, 2010 waren es 15 429. Die durchschnittliche Belastung eines Richters lag im vergangenen Jahr bei 393 Verfahren, 408 Streitfragen bewältigte er im Schnitt.

Von dem Rückgang neuer Klagen profitierten auch die Betroffenen: Ihre Fälle wurden im vergangenen Jahr etwas schneller bearbeitet. "Wir konnten erreichen, dass sich die durchschnittliche Laufzeit der Verfahren wieder verkürzt. 13,8 Monate (im Vorjahr waren es 13,9 Monate) liegen zwar noch immer über dem Landesdurchschnitt, aber auch hier sind wir auf einem guten Weg", sagte Brückner weiter.

Auch landesweit sank die Zahl neuer Klagen, um 4,8 Prozent auf 28 040 Fälle. Rückläufig waren auch Verfahren zum Thema Arbeitslosenversicherung (5386 Fälle, minus 23 Prozent). NRW-Landessozialgerichts-Präsidentin Ricarda Brandts sprach von einer "Trendwende": "Der Rückgang der Arbeitslosigkeit und die zunehmende Klärung streitiger Rechtsfragen durch die Sozialgerichte dürften zu dieser erfreulichen Entwicklung beigetragen haben." Mit einer Quote von 42 Prozent lag die Erfolgsquote für Kläger über dem Düsseldorfer Niveau.

(RP)
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