Streit um Ausflugsschiff in Düsseldorf Die „MS Stadt Düsseldorf“ muss wohl doch nach Köln

Düsseldorf · Im Streit um das Ausflugsschiff „MS Stadt Düsseldorf“ droht den früheren Schiffseignern der Weißen Flotte die nächste Niederlage. Sie wollen in zweiter Instanz die Herausgabe des Schiffs verhindern.

Das Ausflugsschiff „MS Stadt Düsseldorf“ gehörte zur Weißen Flotte.

Das Ausflugsschiff „MS Stadt Düsseldorf“ gehörte zur Weißen Flotte.

Foto: Endermann, Andreas (end)

Das Schicksal des Ausflugsschiffes „MS Stadt Düsseldorf“ ist womöglich schon besiegelt. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) jetzt in einem Hinweis den früheren Schiffseignern, den Betreibern der Weißen Flotte, mitgeteilt. Vor dem OLG versuchen die Flotten-Chefs nämlich bereits in zweiter Instanz, die Herausgabe des Schiffes an fünf Kölner Gastwirte juristisch zu verhindern.

Das Quintett hatte das Motorschiff im August 2020 bei Ebay für rund 75.000 Euro ersteigert – aber das war den Flottenbetreibern offenbar deutlich zu wenig. Zunächst hatte das Düsseldorfer Landgericht dennoch die Herausgabe des Schiffes an die Höchstbietenden verfügt. Jetzt ließ das OLG in der Berufung wissen: Dieses Urteil könnte wirksam sein. Fällt der Flotten-Familie bis zum 8. Mai kein zugkräftiges Gegenargument mehr ein, dann könnte der Weißen Flotte die nächste Prozessniederlage drohen.

Mit etlichen Einwänden hatten die Chefs des Weißen Flotte vergeblich versucht, den Abschluss der Versteigerung noch zu torpedieren. So seien andere (womöglich höhere) Bieter nicht zum Zug gekommen, weil jene Bieter nicht geahnt hätten, dass bei Ebay-Geboten über 50.000 Euro zuerst eine Verifizierung gefordert wird. Kurzfristig geplante Gebote kurz vor Auktionsende seien daher nicht berücksichtigt worden. Zudem hieß es, die Frau des Geschäftsführers habe im Angebot schlicht „vergessen“, eine Hypothek von 1,4 Millionen Euro zu erwähnen, die angeblich auf dem Schiff laste.

Das Landgericht sah aber keinen Grund, den Abschluss für unwirksam zu erklären, sprach also den Kölner Gastwirten das Schiff im April 2022 per Urteil zu. Die Flotten-Eigner legten Berufung ein, über die jetzt das OLG zu entscheiden hat. Und dort gehen die Richter nach vorläufiger Einschätzung bisher von einem „wirksamen Vertragsabschluss“ aus, wie das OLG jetzt mitteilte.

Kann die Weiße Flotte also binnen der nächsten Wochen keine triftigen Argumente für eine Anfechtung des Ebay-Zuschlags liefern, dann könnte das OLG die Berufung der Flotten-Chefs ohne weitere Verhandlung per Beschluss zurückweisen. Die Prozesskosten zu tragen, dürfte für die Weiße Flotte kein Problem sein. Die Kölner Gastwirte hatten jedoch bereits angekündigt, für jeden Monat, in dem sie das Schiff nicht nutzen können, einen Ausfall gegen die Weiße Flotte geltend zu machen, also schon nach heutiger Rechnung für insgesamt rund 30 Monate.

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