Wehrhahn-Prozess in Düsseldorf Zeuge der Anklage verzichtet auf Belohnung

Düsseldorf · Für die Aufklärung des Wehrhahn-Anschlags ist eine Belohnung von mehr als 60.000 Euro ausgelobt. Der Zeuge der Anklage will aber auf das Geld verzichten, sollte Ralf S. verurteilt werden.

Wehrhahn-Anschlag in Düsseldorf: Prozess gestartet
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Prozess zum Wehrhahn-Anschlag startet in Düsseldorf

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Foto: dpa, fg

Klaus M.*, dem Ralf S. gestanden haben soll, dass er im Juli 2000 den Sprengstoffanschlag am S-Bahnhof Wehrhahn begangen habe, will auch im Fall von dessen Verurteilung keinen Anspruch auf die Belohnung erheben. "Für mich ist das Blutgeld", sagte er unserer Redaktion. "Wenn es irgendjemandem zusteht, dann den Opfern, die bis heute unter den Folgen des Anschlags leiden."

Bei dem Anschlag waren zehn Menschen teils schwer verletzt worden, ein Baby starb im Mutterleib. Ralf S., der damals zur rechtsextremen Szene gehörte, soll aus Fremdenhass den Sprengsatz gebaut und gezündet haben, der das alles verursachte. So steht es in der Anklage wegen zwölffachen Mordversuchs.

Vor knapp drei Wochen allerdings hatte das Gericht im laufenden Prozess den Haftbefehl gegen S. aufgehoben und ihn auf freien Fuß gesetzt. Es bestehe kein dringender Tatverdacht mehr, hieß es in der Begründung, auch, weil sich einige Zeugenaussagen als "nicht belastbar" erwiesen hätten - auch die von Klaus M.

Mit dem Wehrhahn-Anschlag gebrüstet

Der fühlt sich dadurch diskreditiert. Dass er vor vier Jahren wegen Betrugs im Gefängnis saß, sagt er, ändere nichts daran, "dass ich die Wahrheit gesagt habe". Er sei seit seiner Entlassung nie mehr mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. "Das wird auch so bleiben."

Im Gefängnis war er gleichzeitig mit Ralf S. gewesen, der eine Geldstrafe absaß. Als die beiden Ex-Soldaten sich dort über ihre Bundeswehrzeit unterhielten, sei das Gespräch auf Sprengstoff gekommen, und in diesem Zusammenhang habe sich S. mit dem Wehrhahn-Anschlag gebrüstet.

"Bis dahin hatte ich weder von dem Anschlag noch von der Belohnung, die für die Aufklärung ausgelobt ist, je gehört", versichert M., den das Gericht im Januar mehr als vier Stunden lang vernommen hatte. "Ich will nicht, dass meine Glaubwürdigkeit von diesem Geld abhängig gemacht wird. Ich arbeite und verdiene meinen Lebensunterhalt selbst - ich brauche und will die Belohnung nicht.“

Ermittlungen neu aufgerollt

M. hatte sich 2014, nachdem er im Internet entdeckt hatte, dass es das Verbrechen am Wehrhahn tatsächlich gegeben hatte, an die Polizei gewandt, die daraufhin ihre Ermittlungen gegen S. neu aufgerollt hat.

Der Militariahändler und selbst ernannte Sicherheitsexperte war bereits kurz nach der Tat in Verdacht geraten und auch überwacht worden. Alte und neue Ermittlungsergebnisse führten im Januar 2017 zur Verhaftung und ein Jahr später zum laufenden Prozess gegen Ralf S.

Wie gestern bekannt wurde, hat die Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung des Gerichts, S. auf freien Fuß zu setzen, Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt. Das muss nun prüfen, ob die Aufhebung des Haftbefehls formal zulässig war. Ein Termin dafür steht noch nicht fest. Der Prozess wird unterdessen fortgesetzt, am Freitag werden erstmals Opfer befragt.

* Name geändert

(RP)
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