Haftbefehl aufgehoben Angeklagter im Düsseldorfer Wehrhahn-Prozess kommt frei
Düsseldorf · Wende im Prozess um den Anschlag in Düsseldorf vor 18 Jahren: Das Landgericht zweifelt an Aussagen von Belastungszeugen und hebt den Haftbefehl gegen den Angeklagten auf. Das löst Kritik aus.
Im Prozess um den Sprengstoffanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn im Jahr 2000 kann der angeklagte ehemalige Soldat offenbar mit einem Freispruch rechnen. Das Landgericht hob den Haftbefehl gegen den 51-Jährigen am Donnerstag überraschend auf; der erst 2017 festgenommene Mann wurde aus der Untersuchungshaft entlassen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Mord in zwölf Fällen und die Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion aus rechtsextremen Motiven vor.
Am 27. Juli 2000 war eine mit dem Sprengstoff TNT gefüllte Rohrbombe am Wehrhahn explodiert. Dabei wurden zehn Menschen, überwiegend jüdische Migranten aus der ehemaligen Sowjetunion, zum Teil schwer verletzt. Ein ungeborenes Baby wurde im Mutterleib getötet.
Nach vier Monaten Verhandlungsdauer, der Anhörung von 60 Zeugen und drei Gutachtern befanden die Richter: Die Aussagen von Belastungszeugen gegen den Angeklagten seien "nicht hinreichend belastbar", um den Mann noch länger in Haft zu halten. Er bleibe zwar tatverdächtig, sei aber nicht mehr als "dringend tatverdächtig" einzustufen. Die Staatsanwaltschaft, die den früheren Militaria-Händler fast 18 Jahre nach dem Bombenanschlag angeklagt hatte, will gegen die Freilassung eine Beschwerde beim Oberlandesgericht prüfen.
In einem vorläufigen Fazit hatten die Ankläger erst Anfang der Woche nach 25 Prozesstagen betont, sie hielten den Angeklagten für überführt. So habe er etlichen Zeugen einen Anschlag angekündigt; einem Mitgefangenen habe er später sogar seine Urheberschaft gestanden.
Zudem hatten die Staatsanwälte erklärt, der Mann habe sich durch "Täterwissen" selbst überführt - er habe nur wenige Minuten nach der Detonation in einem Telefonat erklärt, er fürchte, jetzt wegen der Explosion festgenommen zu werden. Dass es sich nicht um einen Unfall, sondern um eine vermutlich fremdenfeindliche Straftat handelte, habe zu diesem Zeitpunkt aber lediglich der Täter wissen können. Die Verteidigung hatte in ihrer Zwischenbilanz solchen Rückschlüssen allerdings widersprochen.
Mit seinem 51-seitigen Beschluss widerspricht das Landgericht seinen eigenen Ankündigungen. Eigentlich wollten die Richter ihre eigene Zwischenbewertung ebenfalls in dieser Woche in öffentlicher Verhandlung präsentieren. Das wurde dann aber vom Gericht kurzfristig abgesagt, der für Donnerstag vorgesehene Termin gestrichen.
Der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf, Michael Szentei-Heise, sagte: "Ein zunächst enttäuschendes Ergebnis, weil eine solche Tat dadurch wohl ungesühnt bleibt. Aber auch hier gilt der Grundsatz: im Zweifel für den Angeklagten. Das hat man zu akzeptieren." Szentei-Heise hatte den Prozess teilweise mitverfolgt; sechs der Opfer waren Juden.
Der Verteidiger des Angeklagten, Olaf Heuvens, sagte, die Entwicklung sei nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht überraschend, allenfalls der Zeitpunkt.
Die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus im Regierungsbezirk Düsseldorf zeigte kein Verständnis für die Entscheidung. Der Angeklagte habe versucht, "sich als harmlosen Spinner darzustellen. Es sieht fast so aus, als könnte er damit durchkommen", sagte Dominik Schumacher von der Mobilen Beratung. Ein Anschlag ohne die Beteiligung des Angeklagten sei aber nicht denkbar: "Die Indizienkette der Staatsanwaltschaft zeichnet ein deutliches Bild." (mit epd)