Wehrhahn-Prozess in Düsseldorf Staatsanwaltschaft legt Beschwerde gegen Freilassung des Angeklagten ein
Düsseldorf · Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hat gegen die Freilassung des Angeklagten im Wehrhahn-Prozess Beschwerde eingelegt. Er war vor etwa drei Wochen aus der U-Haft entlassen worden, weil das Gericht keinen dringenden Tatverdacht sah.
Eine Sprecherin des Düsseldorfer Landgerichts bestätigte am Montag, dass Beschwerde eingelegt wurde. Nun muss das Düsseldorfer Oberlandesgericht darüber entscheiden.
Der Prozess gegen den 51 Jahre alten Angeklagten um den Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn wird an diesem Dienstag fortgesetzt. Das Gericht hatte den Mann nach mehr als einem Jahr Untersuchungshaft vor knapp drei Wochen auf freien Fuß gesetzt. Es bestehe kein dringender Tatverdacht mehr. Der Beschluss gilt als Vorentscheidung: Der Angeklagte kann nun auf einen Freispruch hoffen.
Staatsanwaltschaft sieht Angeklagten schwer belastet
Staatsanwaltschaft und Nebenkläger hatten die Beweislage völlig anders beurteilt als die Strafkammer: Der Angeklagte habe Täterwissen offenbart, mehrfach die Unwahrheit gesagt und sich in Widersprüche verstrickt. Eine lange Kette aus Indizien belaste ihn. Doch das Gericht folgte der Verteidigung, die zentrale Zeugenaussagen als unglaubwürdig kritisiert hatte.
Bei dem Bombenanschlag waren am 27. Juli 2000 zehn Menschen aus einer zwölfköpfigen Gruppe verletzt worden, einige von ihnen lebensgefährlich. Ein ungeborenes Baby starb im Mutterleib. Bei den Opfern handelt es sich um Zuwanderer aus Osteuropa. Die Staatsanwaltschaft hatte den 51-Jährigen mit Kontakten zur rechten Szene wegen zwölffachen Mordversuchs aus Fremdenhass angeklagt. Er bestreitet die Tat.