Angeklagter im Wehrhahn-Prozess Ralf S. pöbelt bei Facebook - sind seine Aussagen strafbar?

Düsseldorf · Kaum auf freiem Fuß, lässt der wegen zwölffachen Mordversuchs angeklagte Ralf S. seinem Frust im Internet freien Lauf. Jetzt werden seine Aussagen auf ihre Strafbarkeit geprüft.

Wehrhahn-Anschlag in Düsseldorf: Prozess gestartet
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Prozess zum Wehrhahn-Anschlag startet in Düsseldorf

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Foto: dpa, fg

Er solidarisiert sich mit Skandal-Rapper Farid Bang, gegen den die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt, dient sich diversen TV-Sendern für Exklusivberichte ("gern später ein Buch") an und pöbelt gegen seinen ehemaligen Mithäftling, der ihn im Prozess schwer belastet hatte.

Die Aussage, an deren Glaubwürdigkeit das Gericht Zweifel hat und S. auch deshalb vor drei Wochen auf aus der U-Haft entlassen hat, soll nun ein zweiter Knastkollege von S. untermauern. Ihm hat S. angeblich während seiner U-Haft gestanden, den Anschlag am Wehrhahn im Juli 2000 begangen zu haben. Auch dazu äußert sich Ralf S. im Netz. Er behauptet, der neue Zeuge, der sich erst nach seiner Entlassung gemeldet habe, werde aussagen, er sei von der Staatsanwaltschaft abgeheuert worden, um ihn zu ermorden. S.' öffentliche Pöbeleien werden nun auf mögliche Strafbarkeit geprüft.

(sg)
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