Prozess um Wehrhahn-Anschlag in Düsseldorf Angeklagter wird offenbar durch neuen Zeugen belastet

Düsseldorf · Im Prozess um den Düsseldorfer Wehrhahn-Prozess gibt es überraschend einen neuen Zeugen. Er war Mithäftling des Angeklagten und behauptet, dieser habe auch ihm die Tat gestanden.

 Der Angeklagte im Saal des Düsseldorfer Landgerichts (Archiv).

Der Angeklagte im Saal des Düsseldorfer Landgerichts (Archiv).

Foto: dpa/Federico Gambarini

Mit einem neuen, bisher ungenannten Belastungszeugen will die Staatsanwaltschaft im Düsseldorfer Wehrhahn-Prozess den angeklagten Ex-Soldaten (52) doch noch als Täter überführen. Das wurde am Dienstag bekannt, als die Landgerichts-Verhandlung um den Sprengstoffanschlag vom Juli 2000 fortgesetzt wurde.

Vor drei Wochen hatten die Richter den Angeklagten überraschend aus der U-Haft auf freien Fuß gesetzt, weil er aus deren Sicht nach bisherigem Prozessverlauf nicht mehr als „dringend tatverdächtig“ gelte. Dagegen hat die Anklagebehörde längst Beschwerde beim Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) eingelegt. Jetzt könnte ein neuer Zeuge aber wiederum für eine Wende sorgen.

Dieser neue Zeuge soll sich nach unseren Informationen erst kurzfristig bei den Behörden gemeldet und erklärt haben, während der U-Haft habe der Ex-Soldat auch ihm den Anschlag gestanden. Ähnlich hatte sich früher schon ein anderer Ex-Häftling geäußert, mit dem der Angeklagte vor Jahren in einer anderen Justizvollzugsanstalt zusammen getroffen war.

Angeklagter bestritt die Tat

Bei der Bombenexplosion waren vor 18 Jahren zehn von zwölf Mitgliedern einer überwiegend jüdischen Gruppe von Sprachschülern teils schwer verletzt worden, ein ungeborenes Baby starb im Mutterleib. Doch vor Gericht und bei zahlreichen früheren Vernehmungen hatte der von Anfang an tatverdächtige, damals als Militaria-Händler und Anhänger der rechtsextremistischen Szene bekannte Ex-Soldat jede Mitwirkung an dem vermutlich fremdenfeindlich motivierten Anschlag geleugnet.

Etliche Zeugen, darunter eben auch ein früherer Mithäftling, hatten den 52-Jährigen im Indizienprozess wegen des zwölffachen Mordversuchs zwar schwer belastet. Zuletzt hatte jener Ex-Gefangene als Kronzeuge erneut betont, er habe sich nicht wegen der ausgesetzten Rekord-Belohnung von 63.000 Euro bei der Polizei gemeldet und gegen den Ex-Soldaten ausgesagt. Er verzichte sogar auf jede Belohnung, die nach seiner Ansicht besser den Anschlags-Opfern zukommen solle. Aber vor drei Wochen hatten die Richter urplötzlich befunden, alle diese Aussagen seien „nicht belastbar“, also nicht glaubwürdig genug, der Angeklagte sei demnach nicht mehr „dringend tatverdächtig“, daher aus der U-Haft zu entlassen.

Opfer sollen aussagen

Jetzt jedoch will die Staatsanwaltschaft nicht nur diese Aufhebung des Haftbefehls anfechten, sondern will am Freitag, dem nächsten Prozesstag, offenbar den neuen U-Haft-Zeugen aufrufen. Doch zuvor wird am 8. Juni allen Prozessteilnehmern erneut die ganze Dramatik der damaligen Explosion und ihrer teils schlimmen Folgen vor Augen geführt: Erstmals in diesem Indizienverfahren sollen nach mehr als vier Monaten Verhandlungsdauer an diesem 27. Prozesstag nämlich einige der damaligen Anschlagsopfer als Zeugen vor Gericht zu Wort kommen.

(wuk)
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