Kompetenzen und Pflichten des Stadtoberhauptes Was darf und muss der Oberbürgermeister?

Der Oberbürgermeister ist das Oberhaupt der Stadt. Am 31. August entscheidet sich, wer die Nachfolge von Joachim Erwin antritt. Aber was gehört eigentlich genau zu den Kompetenzen und Pflichten des Oberbürgermeisters?

Die Plakate zur Wahl sind da
12 Bilder

Die Plakate zur Wahl sind da

12 Bilder

Was darf ein Oberbürgermeister?

Zunächst einmal liegt die Leitung der Verwaltung in seiner Hand. Also alles, was die Verwaltung erarbeitet und entscheidet. Der Oberbürgermeister leitet ihre Organisation und soll die Bediensteten führen. Laut Gemeindeordnung hat er dabei verschiedene Rechte:

Zudem ist der Oberbürgermeister automatisch Mitglied des Rates mit Stimmrecht.

Erster Vertreter der Gemeinde

Der OB vertritt außerdem die Gemeinde im Rechtsverkehr. Er ist für das Handeln der Gemeinde verantwortlich. Daher können Dringlichkeitsentscheidungen nur gemeinsam mit dem Oberbürgermeister, niemals aber gegen ihn herbeigeführt werden.

Wenn Vertreter in Aufsichtsräte oder Gremien entsendet werden, muss der Oberbürgermeister oder ein von ihm beauftragter Vertreter dazu gehören, da die Vertreter hier im Auftrag der Gemeinde tätig sind. Das soll es ihm ermöglichen, das gesamte Aufgabenspektrum der Gemeinde zu beaufsichtigen.

Weiterhin soll er den Rat durch Widerspruchsrecht und Beanstandungspflicht zur Selbstkontrolle anregen. Das heißt, dass er einem Ratsbeschluss widersprechen kann, wenn er befürchtet, dass dieser das "Wohl der Gemeinde" gefährdet. Der Widerspruch hat allerdings nur aufschiebende Wirkung. Bestätigt der Rat seinen Beschluss in einer erneuten Beschlussfassung, dann ist er für den Oberbürgermeister bindend.

In bestimmten Fällen hat der Oberbürgermeister sogar die Pflicht, einen Ratbeschluss zu beanstanden - nämlich dann, wenn er gegen geltendes Recht verstößt. Wiederholt der Rat diesen Beschluss trotzdem, muss die Kommunalaufsichtabehörde darüber entscheiden.

Zu den Pflichten des Stadtoberhauptes gehört außerdem, vom Land erteilte Weisungen auszuführen. Damit sichert sich das Land den Einfluss auf die Gemeinden.

Vom Verwaltungsvorstand unterstützt

Unterstützt wird der Oberbürgermeister durch den Verwaltungsvorstand, der aus dem OB, den Beigeordneten und dem Kämmerer besteht. Mit dem Vorstand zusammen arbeitet er an der Formulierung der Grundsätze der Organisation der Verwaltung, der Planung von besonders bedeutsamen Vorhaben und bei der Aufstellung des Haushaltsplans. Der OB hat hier den Vorsitz und bei Meinungsverschiedenheiten ist seine Meinung entscheidend.

Der Oberbürgermeister ist bei der Stadt durch die Annahme der Wahl automatisch auf seine Amtszeit begrenzt verbeamtet. Er ist dann ein sogenannter Wahlbeamter. Die Altersbegrenzung für die Kandidaten ist seit der Reform der Gemeindeordnung im Oktober 2007 hinfällig. Außerdem wurde gleichzeitig die Amtszeit um ein Jahr auf sechs Jahre verlängert. Der Verdienst eines Oberbürgermeisters einer Stadt mit mehr als 500.000 Einwohnern beträgt 10.653,81 monatlich.

Was wünschen sich die Bürger?

Aus einer Studie der Ruhr-Uni-Bochum geht hervor, dass die Bürger sich von ihrem Bürgermeister vor allem fünf Eigenschaften wünschen: Glaubwürdigkeit, Bürgernähe, Führungsqualitäten, Parteiunabhängigkeit sowie "Bereitschaft, in wichtigen Fragen Konflikte mit der eigenen Partei in Kauf zu nehmen".

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort