Klage abgewiesen Warum Bierbikes künftig verboten sind

Düsseldorf · Bis das Urteil rechtskräftig ist, dürfen die Räder noch mit einer Sondererlaubnis im Stadtgebiet fahren. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigte gestern eine Verfügung der Stadt, die die Bikes verboten hatte.

Party- und Bierbikes dürfen künftig nur noch mit einer speziellen Erlaubnis im Düsseldorfer Stadtgebiet fahren. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigte gestern eine Verfügung der Stadt Düsseldorf, die eine Benutzung der riesigen Fahrräder untersagt hatte. In seiner Entscheidung kam das Gericht zu dem Entschluss, dass die mit mehreren Personen besetzten Räder "über den Gemeingebrauch hinaus" gehen. Mit dieser Entscheidung wies das Gericht die Klage zweier Betreiber aus Leichlingen beziehungsweise Mönchengladbach zurück, die sich gegen ein Verbot der Bierbikes in der Stadt Düsseldorf gewehrt hatten. Die Verwaltung hatte die rollenden Theken bereits 2009 untersagt, das Oberverwaltungsgericht hatte ein entsprechendes erstes Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts aber wieder aufgehoben.

Nun heißt das aber nicht, dass damit die Tage der fünf Meter langen Gefährte für bis zu 16 Feiernde wirklich bald gezählt sind. "Wir müssen warten, bis das Urteil rechtskräftig ist", erklärte Ordnungsamts-Leiter Michael Zimmermann. Und das könnte dauern. Matthias Ebecke, der als Lizenznehmer ein Bierbike in Düsseldorf betreibt, kündigte direkt nach dem Urteil an, in Berufung zu gehen. Sein Argument: "Dann müssten auch Pferdekutschen verboten werden", sagte Ebecke, der sich — wie ein weiterer Unternehmer aus Mönchengladbach — schon 2009 erfolgreich gegen eine entsprechende Ordnungsverfügung der Stadt gewehrt hatte.

Bis zu 20 Liter Bier gibt es für die Fahrgäste während eines zweistündigen Trips durch die Altstadt. "Vor allem wegen der lauten Musik gab es mehrfach Beschwerden", berichtet Zimmermann, der darüber hinaus mögliche Staus hinter den nur sechs km/h langsamen Gefährten als Argument ins Feld führt. Denn die Kneipen auf vier Rädern, die nur durch die Muskelkraft der Gäste in Gang kommen, verfügen nicht nur über eine Zapf-, sondern auch über eine Musikanlage. Was wiederum das Ballermann-Image befördert, das man bei der Stadt nicht will. Genauso wenig wie alkoholbedingte Unfälle, wenn zum Beispiel ein Feiernder — trotz Hausordnung — doch mal zu tief ins Glas guckt und aus dem Sattel kippt. "Das ist aber noch nie passiert", kontert Betreiber Ebecke, der Samstag erneut auf Tour geht und von einer "Lex Düsseldorf" sprach. Dabei müsste man im Rathaus seiner Meinung nach sogar froh sein über Bikes. Denn so lernten Touristen die Stadt kennen. Ebecke: "Wir haben nicht nur Junggesellenabschiede, sondern auch Gäste aus dem Ausland." Die Stadt ließ gestern keinen Zweifel daran, die Bikes von den Straßen zu verbannen, sobald es eine endgültige Gerichtsentscheidung gibt.

Dieses Urteil wäre nach Einschätzung einer Gerichtssprecherin dann auch wegweisend für viele andere Städte, in denen die rollenden Partytheken ebenfalls vermietet werden.

(RP)
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