Düsseldorf Wahl von OB und Stadtrat getrennt?

Düsseldorf · 2014 werden Europa- und Kommunalwahl einmalig am selben Tag Ende Mai stattfinden. Die Amtszeit von OB Elbers endet erst im August. Ein früherer OB-Wahl-Termin ist laut neuem Gesetz über einen freiwilligen Rücktritt möglich.

 OB Dirk Elbers mit seiner Frau Astrid am Wahlabend 2008. Damals holte er fast 60 Prozent der Stimmen.

OB Dirk Elbers mit seiner Frau Astrid am Wahlabend 2008. Damals holte er fast 60 Prozent der Stimmen.

Foto: Hans-Juergen Bauer

Der Oberbürgermeister-Kandidat der Düsseldorfer CDU soll nächstes Jahr wieder Dirk Elbers sein. Das betonte Parteichef Klaus-Heiner Lehne. Am 16. Mai dieses Jahres soll Elbers nominiert, Mitte Juni auch formal aufgestellt werden. Offen ist jedoch, wann die OB-Wahl 2014 stattfinden wird. Das liegt an der besonderen Situation in Düsseldorf.

Elbers' Amtszeit endet am 31. August 2014. Auch der Stadtrat wird nächstes Jahr gewählt, wegen der einmalig vorgeschriebenen Zusammenlegung von Kommunal- und Europawahl (ein Erbe aus der Zeit der schwarz-gelben Landesregierung), jedoch Monate vorher, aller Wahrscheinlichkeit nach Ende Mai. Laut Gemeindeordnung kann sich ein OB jedoch nur bis zu drei Monate vor Ablauf der Amtszeit zur Wiederwahl stellen. Dies gilt aber nicht für den Fall einer Wahl Ende Mai.

Gestern hat der Landtag mit den Stimmen von SPD und Grünen (gegen CDU und FDP) ein neues Kommunalwahlgesetz verabschiedet. Damit sollen spätestens ab dem Jahr 2020 Kommunalwahl (Stadtrat und Bezirksvertretungen) und die Wahl des Stadtoberhaupts wieder an einem Tag stattfinden. Dafür wird die Ratsperiode einmalig von fünf auf sechs Jahre verlängert. Das Gesetz enthält auch ein einmaliges Niederlegungsrecht für Bürgermeister und Landräte.

Sie können freiwillig zurück- und in den vorzeitigen Ruhestand treten, um sich dann gegebenenfalls der Wiederwahl zu stellen. Politiker von SPD und Grünen in Düsseldorf hatten bereits öffentlich gefordert, Elbers solle von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Damit könne Geld gespart werden — jeder Wahlgang kostet in Düsseldorf etwa 450 000 Euro —, zudem werde die Wahlbeteiligung höher sein.

Im Rathaus teilt man diese Sicht nicht: "Aus heutiger Sicht ist dieser Passus verfassungswidrig", sagt Stadt-Sprecherin Natalia Fedossenko. Man könne sich nur wundern, dass die Landesregierung "sehenden Auges eine verfassungswidrige Gesetzesvorlage beschließt. Tatsächlich haben Verfassungsrechtler bei einer Anhörung im Landtag Anfang Februar nahezu einmütig bei diesem Punkt massive Bedenken formuliert: "Ich halte das Rücktrittsrecht für verfassungswidrig", sagte Ferdinand Wollenschläger von der Universität Augsburg.

Denn das Ziel, das damit erreicht werden solle — nämlich die Zusammenlegung von Kommunal- und Bürgermeisterwahl —, sei nicht dringlich und auch ohne diesen riskanten Weg ab 2020 ohnehin zu erreichen. Zudem bestehe die Gefahr, dass Druck auf Kommunalbeamte ausgeübt werde, der Rücktritt somit nicht freiwillig sei. Ähnlich wie 2009 bei der schon damals geplanten Zusammenlegung von Kommunal- und Europawahl werde der Verfassungsgerichtshof dies als verfassungswidrig einstufen, so Wollenschläger. "Ich halte das für fatal", sagte auch Emanuel Richter von der RWTH Aachen. Eine solche "Irrationalität" schüre beim Bürger Misstrauen gegenüber Amtsträgern. Kyrill Schwarz von der Würzburger Universität empfahl: "Man sollte die Finger von diesem heißen Eisen lassen."

Elbers hatte im Januar im Gespräch mit der RP einen freiwilligen Rücktritt ausgeschlossen.

(RP/ila)
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