Düsseldorf Vor Jahresende noch zu erledigen

Düsseldorf · Der 31. Dezember ist einer der wichtigsten Stichtage für Patienten, Bürger, Versicherte und Verliebte. Wer manche Dinge noch bis zum Jahresende abschließt, kündigt oder das Ja-Wort gibt, kann mitunter viel Geld sparen. Eine Auswahl.

  • Heiraten Sie haben den Menschen gefunden, mit dem Sie Ihr Leben verbringen wollen? Dann sollten Sie sich überlegen, noch vor dem 31. Dezember zu heiraten. Immer wieder gibt es Pläne, das Ehegattensplitting zu streichen, noch gibt es das Steuersparmodell. Es hilft Paaren, bei denen ein Partner mehr verdient als der andere. Wer bis Silvester dieses Jahres beim Standesamt war, kann das Ehegattensplitting noch für das gesamte Jahr 2016 in Anspruch nehmen. Allerdings laut Standesamt sind in Düsseldorf bereits alle Termine bis Jahresende ausgebucht. Aber man muss nicht am eigenen Wohnort heiraten, sich nur anmelden. Die Anmeldung zur Eheschließung ist nicht mehr wie früher an einen Termin gebunden und wird auch nicht mehr veröffentlicht. Sie könnten also getrost heute die Trauung anmelden und morgen heiraten. Vorausgesetzt Sie können dem Standesbeamten alle Unterlagen vorlegen.
  • Scheidung Wer sich scheiden lassen will, sollte dagegen bis Januar 2017 warten - und kann dann trotz der Trennung noch das ganze nächste Jahr den Splittingtarif nutzen.
  • Laptop kaufen Ein neues Handy, ein neuer Computer noch vor Silvester gekauft - und der Fiskus hilft. Nutzen Sie die Geräte nicht nur privat, sondern auch beruflich, können Sie die Ausgaben (zumindest teilweise) als Werbungskosten absetzen, sofern Sie angestellt sind. Bis zu 1000 Euro gesteht der Staat jedem Arbeitnehmer als Pauschale zu, egal, wie hoch die Ausgaben wirklich sind. Jeder Euro, den man darüber hinaus bis Silvester investiert, spart für die Erklärung 2016 Steuern. Wer schon mit seinem täglichen Arbeitsweg an der 1000-Euro-Marke kratzt, kann mit dem neuen Laptop, Fachbüchern, dem Englisch-Kursus oder Büromaterial die Pauschale überschreiten.
  • Renovieren (lassen) Wer seinem Zuhause vor Weihnachten noch einen frischen Anstrich verpasst, kann seine Steuerlast verringern. Voraussetzung: Sie beschäftigen einen Handwerker und pinseln nicht selbst. Für Handwerker kann man Lohnkosten von bis zu 6000 Euro im Jahr ansetzen, davon berücksichtigt der Fiskus 20 Prozent, also 1200 Euro. Haben Sie im laufenden Jahr schon Ihr Dach decken oder ein neues Bad einbauen lassen, sollten Sie mit dem Handwerker vereinbaren, dass er Ihnen die Rechnung erst nach dem 1. Januar stellt.
  • Rente Mit dem Abschluss einer Basisrente vor Jahresende können Verbraucher Steuern sparen. Wird der aktuelle Höchstbeitrag von 22.766 Euro eingezahlt, erkennt das Finanzamt maximal 18.668 Euro als Sonderausgaben an. Laut Stiftung Warentest ist die Rürup-Rente vor allem für Freiberufler und Selbstständige geeignet. Sie sollten sich die Beträge aber unbedingt auch dauerhaft leisten können.
  • Freistellungsauftrag Anleger haben einen Sparerpauschbetrag von 801 Euro für Alleinstehende und 1602 Euro für Ehepaare. Wer mehrere Depots oder Konten hat, sollte deshalb seine Freistellungsaufträge überprüfen und notfalls anpassen, will heißen, geschickt verteilen.
  • Versicherungen Wollen Sie eh eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen? Dann sollten Sie das unbedingt noch in diesem Jahr tun. Denn deren Beiträge werden 2017 merklich steigen. Wer sich erst im kommenden Jahr für den Schutz entscheidet, wird wohl bis zu fünf Prozent mehr berappen müssen, sagen Verbraucherschützer. Auch sollte man prüfen, welche unnötige Versicherung man eh nicht mehr braucht. Viele Verlängerungstermine sind am 1. Januar. Für einen Wechsel der Autoversicherung ist es aber schon zu spät. Wegen einer Monatsfrist war der Termin bereits am 30. November. Bei Handy-Verträgen muss individuell geschaut werden. Oft lohnt aber eine Nachfrage beim Telefon-Anbieter.
  • Gesundheit Ausgaben für die Gesundheit können sich 2016 noch steuerlich auswirken. Anerkannt werden vom Finanzamt etwa Ausgaben für Zahnersatz oder Krankengymnastik, für die Geburt eines Kindes oder eine Brille, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe.
  • Feuerwerk darf in Düsseldorf dieses Jahr nur zwischen dem 29. und dem 31. Dezember gekauft werden.
(tb.)
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