Vor dem Verwaltungsgericht Eilantrag gegen Verweilverbot in Düsseldorf

Düsseldorf · Das Verweilverbot in Düsseldorf ist seit Donnerstag in Kraft. Am Verwaltungsgericht ist bereits ein Eilantrag dagegen eingegangen. Eine Entscheidung könnte noch am Freitag verkündet werden.

Neue Schilder weisen auf Verweilverbot in Düsseldorf hin
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Neue Schilder weisen auf Verweilverbot in Düsseldorf hin

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Foto: Wolfgang Harste

Gegen das „Verweilverbot“ in der Düsseldorfer Altstadt und am nahen Rheinufer ist am Verwaltungsgericht ein Eilantrag eingegangen. Diesen habe eine Privatperson aus Düsseldorf gestellt, sagte ein Gerichtssprecher. Die zuständige Kammer will eventuell noch am Freitag über den Antrag entscheiden.

In Düsseldorf soll um 15 Uhr erstmals das „Verweilverbot“ in Kraft treten. In einem Verweilverbotsgebiet dürfen sich Menschen im öffentlichen Raum laut Stadt aufhalten, so lange sie sich fortbewegen, jedoch nicht verweilen, im Sinne von länger stehen bleiben, sich hinsetzen oder zum Beispiel auf eine Wiese legen. Die Regelungen gelten auch am Samstag und Sonntag.

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Foto: Endermann, Andreas (end)

Das Geltungsgebiet umfasst das erweiterte Maskenpflichtgebiet entlang des Rheins von der Dreieckswiese, Höhe Kunst im Tunnel (KiT) bis zu den Rheinterrassen. Eingeschlossen sind das Mannesmannufer und das Untere Rheinwerft. Die Verwaltung hat bereits damit begonnen, 300 rote Schilder aufstellen, die mit dem Schriftzug „Verweilverbotszone: Bitte gehen Sie weiter“ versehen sind.

Am Donnerstag ahndeten Kräfte des Ordnungsamtes am Rathausufer und am alten Hafen bereits zwölf Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen und 33 Verstöße gegen die Maskenpflicht. Einen weiteren Verstoß gegen die Maskenpflicht gab es in Friedrichstadt. Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet.

Um die Auto-Poser-Szene, aber auch den touristischen Besucherverkehr am Mannesmannufer einzudämmen, wird die Stadt am kommenden Wochenende weitere Vorkehrungen treffen. Am Freitag von 16 Uhr bis 1 Uhr nachts, sowie am Samstag und Sonntag jeweils von 11 Uhr vormittags bis 1 Uhr nachts wird die Zufahrt zum Mannesmann-/Rathausufer von der Haroldstraße und Neusser Straße aus für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt.

Ausgenommen von der Sperrung sind Anwohner sowie deren Besucher, Rettungsdienste, Pflegedienste, der Busverkehr und Taxen. Das Einhalten der Durchfahrtssperren wird durch von der Stadt beauftragtes Kontrollpersonal überwacht, um die Einfahrt für Kraftfahrzeuge der "Auto-Poser-Szene" und Parksuchverkehre für Besucher des Rheinufers zu unterbinden.

Der Hintergrund: Am vergangenen Wochenende hielten sich Zehntausende Menschen bei bestem Wetter in den Gassen der Altstadt und vor allem an der Rheinpromenade auf. Laut Stadt wurde der Mindestabstand immer wieder missachtet.

Gleichzeitig stieg tendenziell die Zahl der Corona-Neuinfektionen und vor allem der Anteil an Erkrankten, die sich mit der ansteckenderen britischen Virusvariante angesteckt hatten. Die Quote lag am Donnerstag in Düsseldorf bereits bei 49 Prozent.

(csr)
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