Verstoß gegen den Datenschutz "Vor Bespitzelung schützen"

Düsseldorf · Der Betriebsrat der Rheinbahn hat einen externen Anwalt eingeschaltet. Er soll die Arbeitnehmervertreter beraten, wie Mitarbeiter vor nicht genehmigten Kontrollen durch die EDV-Abteilung sicher sind. Datenschützer ermitteln.

 Die Rheinbahn sucht einen neuen Abteilungsleiter.

Die Rheinbahn sucht einen neuen Abteilungsleiter.

Foto: RP/Thomas Busskamp

Der Betriebsrat der Rheinbahn schaltet im Zusammenhang mit möglichen Verstößen gegen den Datenschutz im Unternehmen einen externen Anwalt ein. "Wir werden auf keinen Fall tolerieren, dass Kollegen Angst davor haben, ausspioniert zu werden. Vor Bespitzelung müssen wir uns schützen", sagte Vorsitzender Michael Pink gestern. "Das tun wir, um die Interessen der Mitarbeiter zu wahren." Sie müssten sich vertrauensvoll an den Betriebsrat wenden können - auch per E-Mail. Der elektronische Schriftverkehr soll nach Schilderungen von Rheinbahnern ebenso kontrolliert worden sein wie deren Internet-Klicks. Der EDV-Bereichsleiter habe entsprechende Namenslisten verbotenermaßen an Abteilungsleiter weitergeleitet. Er ist gestern in Urlaub gefahren - plangemäß, wie es im Rheinbahn-Haus an der Hansaallee heißt.

"Wenn sich diese Anschuldigungen bestätigen, ist das eine arge Geschichte für die Rheinbahn", sagt Andreas Hartnigk. Das CDU-Aufsichtsratsmitglied erwartet für die nächste Sitzung des Gremiums eine Stellungnahme des Vorstands. Der hat das Schreiben an die Landesdatenschützer nach Informationen der RP mehr als eine Woche zurückgehalten. Betriebsratschef Pink bestätigt: "Wir haben von dem Brief erst aus der Zeitung erfahren."

Er hat sich gestern an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gewandt, um sich nach dem Stand der Untersuchungen zu erkundigen. Gegenüber der RP hatte ein Behördensprecher angekündigt, Stellungnahmen der Rheinbahnführung einzuholen. In dem Schreiben, das offensichtlich aus Mitarbeiterkreisen stammt, werden schwere Vorwürfe gegen den EDV-Bereichsleiter erhoben. Mehr als 20 Mal habe er gegen die Betriebsvereinbarung zum Datenschutz verstoßen. Darin ist enthalten: Er darf personenbezogene Daten nur dann kontrollieren, wenn Gefahr im Verzug ist. Und das auch nur, wenn er sich vorher die Erlaubnis beim Betriebsrat eingeholt hat. Im Mai hatte er dies versäumt. Sämtliche gesammelten Daten mussten daraufhin gelöscht werden.

Aufsichtsratsvorsitzender Rolf-Jürgen Bräer (SPD) war wie der Betriebsrat nicht informiert worden. Dies sei aber auch nicht üblich. Erst wenn der Vorstand in dieser Angelegenheit entscheide, müsse der Aufsichtsrat eingebunden werden. Er wolle die Anschuldigungen gegen den EDV-Leiter auch nicht kommentieren. "Erst sollen die Datenschützer ihre Arbeit machen." Unterstützung erhält er von Manfred Neuenhaus (FDP): "Es gilt immer erst die Unschuldsvermutung."

(RP)
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