Düsseldorf Vom Handwerker geweckt: Angriff mit Pfefferspray

Düsseldorf · Morgens um neun Uhr von einem Handwerker aus dem Schlaf geklingelt zu werden, weckte in einem Familienvater (35) offenbar eine unbändige Wut. So unbändig, dass er den Handwerker (23) im Dezember 2014 nicht nur bis in den Hauskeller verfolgt hat und dann dort vor dessen Füßen eine Vase zertrümmerte, sondern dem verdutzten Arbeiter sogar noch eine Ladung Pfefferspray ins Gesicht sprühte.

Dabei hatte der Arbeiter dort lediglich Telefonkabel verlegen wollen, hatte nur deshalb bei der Familie des 35-Jährigen geklingelt, um ins Haus und in den Keller zu kommen. Doch diese Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung hörte sich der Familienvater gestern beim Amtsgericht gar nicht erst an.

Er ließ den Gerichtstermin, der auf 9.30 Uhr angesetzt war, einfach verstreichen, die Anklagebank blieb leer. Einer Verurteilung ist er damit aber nicht entgangen. Mit schriftlichem Strafbefehl können Haftstrafen bis zu einem Jahr auf Bewährung auch in Abwesenheit von Angeklagten verhängt werden, das Urteil wird dann per Post zugestellt. Bei dem Familienvater hielt der Richter eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten für ausreichend. Dagegen kann der 35-Jährige jetzt noch Einspruch einlegen.

(wuk)
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