Bauen in Düsseldorf Durchbruch bei Villa Sohl erzielt?

Hubbelrath · Die Bauvoranfrage für die Bebauung kommt am 23. Juni in die Bezirksvertretung 7. Nach Monaten der Ungewissheit steht das abbruchreife Haus wieder auf der Tagesordnung. Das Grundstück sorgt seit vielen Jahren für Ärger.

 Die Villa Sohl droht, zu zerfallen.

Die Villa Sohl droht, zu zerfallen.

Foto: Marc Ingel

Wird, was lange währt, auch wirklich gut? Das ist zumindest zu hoffen, denn wenn am Dienstag, 23. Juni, die Bezirksvertretung 7 ab 17 Uhr in der Aula des Gymnasiums Am Poth zusammenkommt, steht nach Monaten der Ungewissheit tatsächlich erneut die Bauvoranfrage für das Gelände mit der abbruchreifen Villa Sohl im Zentrum auf der Tagesordnung.

Das Grundstück mit verwildertem Park und verwahrloster Villa am Gartenkamp 12 sorgt seit vielen Jahren für Ärger. Das Areal war zuletzt mehr oder weniger frei zugänglich, lockte als „Lost Place“ Neugierige an, es hat gebrannt, und es kam zu Drogendelikten. Projektentwickler Lanzerath, der das Grundstück 2016 erworben hatte, fühlte sich mit seinem Bauvorhaben ausgebremst, da die Politik den Park als Gartendenkmal erhalten will. Der Investor hat gegen die Unterschutzstellung geklagt, denn er bezweifelt, dass der großzügige Garten wirklich erhaltenswert ist. Jetzt kommt die abgespeckte Bauvoranfrage für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 26 Wohnungen mit dem Segen der Verwaltung aber trotzdem noch einmal in die Sitzung der Bezirksvertretung 7.

Beabsichtigt ist der Abriss des vorhandenen Gebäudes und der Neubau eines dreigeschossigen Gebäudes, einer Tiefgarage mit 38 Stellplätzen und vier Besucherparkplätzen im Einfahrtsbereich. Außerdem sollen 40 Fahrradstellplätze in der Tiefgarage und weitere 52 in einem Fahrradhaus auf dem Grundstück parallel zur Straße Am Gartenkamp errichtet werden.

Der Garten des Grundstücks ist aus Sicht der Verwaltung nach wie vor denkmalwürdig, soll erhalten, beziehungsweise in Teilen nach dem alten Vorbild wiederhergestellt werden. „Dies soll durch die Neubebauung auf Dauer sichergestellt werden“, erklärt die Verwaltung in ihrer Beschlussvorlage und nennt dafür zwei Gründe: Zum einen werde dem Park durch die Bebauung wieder ein Bezugspunkt gegeben; zum anderen sei so sichergestellt, dass er auch weiterhin gepflegt werde.

Eine Bebauung werde daher unter den Vorbehalt gestellt, dass die Eintragung des Parks in die Denkmalliste seitens der Eigentümer anerkannt wird. Dadurch werde auch der Entstehung einer „Splittersiedlung“ entgegengewirkt, da weitere Bebauungen dem Denkmalschutz entgegenstünden. Die Stadt ist überzeugt, nun einen für alle tragbaren Kompromiss gefunden zu haben. Denn der Eigentümer habe im Vorfeld von sich aus sogar zugesagt, den Park zu bestimmten Anlässen auch für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort