Terrorprozess in Düsseldorf Vier Jahre Haft für mutmaßliche IS-Helferin gefordert

Düsseldorf/ Bonn · Eine mutmaßliche Helferin der Terrorgruppe "Islamischer Staat" (IS) aus Bonn soll nach dem Willen der Bundesanwaltschaft für vier Jahre ins Gefängnis. Die 26-Jährige habe ihrem Ehemann, einem IS-Terroristen, insgesamt 5000 Euro zukommen lassen.

Düsseldorf: Prozess gegen IS-Terrorhelfer aus Bonn gestartet
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Foto: dpa, gam fdt

Mit dem Geld seien Terroristen bewaffnet und verpflegt worden, sagten Vertreter der Bundesanwaltschaft am Mittwoch vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht. Für einen Mitangeklagten aus Bonn forderten die Ankläger in ihrem Plädoyer ein Jahr und neun Monate Haft auf Bewährung. Das Urteil wird voraussichtlich in der kommenden Woche verkündet.

Die Hauptangeklagte Karolina R. habe noch kurz vor ihrer Festnahme die Verbrechen des "Islamischen Staats" gerechtfertigt: Der IS "zieht es wenigstens durch. Er tötet alle, die nach der Scharia getötet werden müssen". So sei es in einem Chat-Protokoll festgehalten. Sie habe eine "erschreckende Gleichgültigkeit gegenüber dem Leben anderer gezeigt".

Die Angeklagte hatte im Prozess ein Teilgeständnis abgelegt und sich von ihrem Mann sowie dem "IS" distanziert. Sie wolle sich scheiden lassen. Mehrere Tatvorwürfe waren im Gegenzug fallen gelassen worden.
So sollte die zum Islam konvertierte Deutsch-Polin ihrem Mann laut ursprünglicher Anklage insgesamt 11 000 Euro sowie Kameras geschickt haben.

Auf einem Propagandavideo ist zu sehen, wie ihr Ehemann in Syrien nahe Homs vor einem Leichenberg posiert, eine Leiche mit dem Fuß tritt und ruft: "Wie ihr sehen könnt, haben wir geschlachtet." Das Video sei nach der Eroberung eines Gasfeldes durch den IS entstanden. Dabei seien 90 Menschen von "IS"-Terroristen getötet worden.

Die Verteidiger hatten angekündigt, für die Hauptangeklagte eine Bewährungsstrafe zu fordern. Sie sei nicht für die Taten ihres Mannes verantwortlich. Lange Zeit habe sie nicht gewusst, dass dieser sich dem "IS" angeschlossen habe. Ihre Unterstützung habe ihrem Ehemann gegolten, nicht dem "IS".

Auch der jüngere Bruder der Angeklagten soll im Kriegsgebiet als islamistischer Kämpfer unterwegs sein. Aussagen, er sei unlängst getötet worden, hätten sich bislang nicht bestätigt, sagte einer der Bundesanwälte am Rande des Verfahrens.

Das Geld sei von Bonn aus mit dem Finanzdienstleister Western Union an einen Mittelsmann in eine türkische Stadt nahe der syrischen Grenze überwiesen worden. Von dort sei es zum "IS" gelangt, so die Bundesanwaltschaft.

Die Terrorgruppe sei besonders brutal, für Entführungen, Erschießungen und Massaker an der Zivilbevölkerung verantwortlich. Sogar das Terrornetzwerk Al-Kaida habe sich vom IS distanziert.

Der Mitangeklagte und der Ehemann der Hauptangeklagten waren bereits 2012 in Bonn bei Krawallen von Salafisten bei einer Kundgebung der rechtsradikalen Pro NRW aufgefallen. Dabei hätten beide Steine auf Polizisten geworfen.

(lnw)
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