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Autofahrer irritiert Verwirrung beim Anwohnerparken in Düsseldorf

Düsseldorf · Die eng gezogenen Grenzen in den Bewohnerparkquartieren sind vielen Betroffenen ein Dorn im Auge. Eine Radius-Lösung lehnt die Stadt ab.

 Jörg (l.) und sein Bruder Dirk Steege dürfen nicht auf der jeweils anderen Straßenseite mit ihrem Anwohnerparkausweis parken. RP-Foto: Anne Orthen

Jörg (l.) und sein Bruder Dirk Steege dürfen nicht auf der jeweils anderen Straßenseite mit ihrem Anwohnerparkausweis parken. RP-Foto: Anne Orthen

Foto: Steege

Dirk und Jörg Steege sind Brüder, und sie wohnen in Derendorf an der Eulerstraße quasi einander gegenüber. Doch eine unsichtbare Grenze trennt sie. Denn beide dürfen nur auf der jeweils ihnen zugewandten Seite parken. Wer sein Auto auf der anderen Straßenseite abstellt, kassiert ein Knöllchen. Der Grund: Mitten durch die Eulerstraße zieht sich die Grenze zwischen zwei unterschiedlichen Anwohnerparkzonen.

"Der von meiner Haustüre aus nächst gelegene Parkplatz bleibt mir versperrt. Dafür dürfte ich theoretisch mit meinem Anwohnerparkausweis am Ende der Roßstraße parken", sagt Dirk Steege und fragt: "Warum kann man keinen Radius um den Wohnort ziehen? Oder zumindest die Quartiersgrenze etwas flexibler auslegen und mir das Parken auf beiden Seiten der Eulerstraße erlauben?"

Ähnlich geht es vielen Düsseldorfern, vor allem, wenn sie an den Grenzen der insgesamt 30 Anwohnerparkgebiete in der Stadt leben. Wer zum Beispiel im Umfeld des Konrad-Adenauer-Platzes wohnt, darf in Kö-Nähe parken, nicht aber zwei Straßen von seiner Wohnung entfernt.

Auch bei der ersten Stadtteilkonferenz im Stadtbezirk 1 kam das Thema auf und sorgte für lautstarke Kritik von Anwohnern. Bezirksbürgermeisterin Marina Spillner (SPD) räumt ein, sich darüber vorher noch nicht so viele Gedanken gemacht zu haben, "aber für eine Radiusregelung spricht prinzipiell Einiges". Sie will sich jetzt in einer Anfrage an die Stadtverwaltung das Anwohnerpark-Konzept erläutern lassen, fragen, wie hoch die Anzahl der eingehenden Beschwerden ist, und ausloten, ob es nicht flexiblere Möglichkeiten gibt.

Roman Suthold, Verkehrsexperte beim ADAC, kennt das Problem auch aus anderen Städten: "Die Parkzonen wurden in den 1980er Jahren eingerichtet und haben sich vom Stadtkern immer mehr an die Ränder ausgedehnt." Das Konzept scheine sich bewährt zu haben, denn auch er kennt keine Städte, die bessere und flexiblere Lösungen gefunden haben. "Das Grundkonzept scheint ausgereift zu sein, auch wenn die Anwendung bei Grenzfällen nicht immer glücklich ist", sagt Suthold. Aber: "In unserer Zeit der Digitalisierung sollte es möglich sein, über andere Ideen nachzudenken." Zum Beispiel Parkkontrolleure mit Geräten auszustatten, mit denen sich eine Radiusregelung beim Anwohnerparken überprüfen lässt.

Andrea Blome, Leiterin des Amtes für Verkehrsmanagement, will aber an der jetzigen Regelung festhalten: "Da die Bewohnerparkgebiete unterschiedliche zeitliche und tarifliche Regelungen haben, ist eine Aufhebung von Grenzen nicht möglich. Die Größen und Grenzen der Parkgebiete sind historisch gewachsen und sollten eine Ausdehnung von über einem Kilometer nicht überschreiten. Grenzfälle treten überall auf, wo Grenzen gezogen werden."

Blome hält das Konzept für gut, weil es ein Mischprinzip berücksichtige. Die Straßenverkehrsordnung ermögliche neben dem klassischen Bewohnerparken, das auch das Kurzzeitparken für Nicht-Anwohner (mit der Parkscheibenregelung oder der Parkscheinpflicht verknüpft), ebenso reines Anwohnerparken in kleinen Straßenabschnitten.

Aus anderen Städten kenne sie lediglich die abweichende Regelung, die das Kurzzeitparken in Bewohnerparkgebieten ausschließlich mit einem zu zahlendem Parkschein gestattet.

(RP)
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