Verwaltungsgericht Düsseldorf Schalldämpfer für Jäger bleiben verboten

Düsseldorf · Jäger dürfen auch weiterhin grundsätzlich nicht mit Schalldämpfern auf die Jagd gehen. Am Dienstag hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Klage zweier Jäger auf Gewährung einer Ausnahmegenehmigung abgelehnt.

 Schalldämpfer für Jagdgewehre müssen ebenfalls in der Waffenbesitzkarte eingetragen sein.

Schalldämpfer für Jagdgewehre müssen ebenfalls in der Waffenbesitzkarte eingetragen sein.

Foto: dpa, bwu;cse bra

Die beiden Männer, ein Förster aus Dormagen und ein Berufsjäger vom Niederrhein, hatten bei den jeweiligen Kreisen die entsprechende Genehmigung eines Schalldämpfers beantragt.

Vor Gericht argumentierten die Kläger, dass das Gehör durch den lauten Schussknall geschädigt werden könnte. Entsprechende Ohrschützer, die auf den Ohren aufliegen, würden beim Schießen hindern und nicht optimal wirken, da die beiden Jäger Brillenträger seien, und die Schützer nicht optimal anlägen. Außerdem könnte man die Schützer nicht bei der Suche angeschossener Tiere tragen, da sie hinderlich seien. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht.

"Weniger gefährliche Mittel"

Die Vorsitzende Richterin führte bei der Urteilsbegründung aus, dass der Wunsch nach Gehörschutz zwar anerkennenswert wäre, es aber andere, weniger gefährliche Mittel als Schalldämpfer gebe. Das Gericht argumentierte, im Ohr liegende Ohrschützer hätten für den Jäger eine ähnliche Wirkung wie Schalldämpfer. Von den Schalldämpfern gehe aber eine Gefahr aus, da sie gestohlen und kriminell genutzt werden könnten. Gegen das Urteil kann noch Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

Das Verfahren hatte bundesweite Beachtung. Andere Gerichte in Deutschland haben bereits anders entschieden. In Bayern gibt es großflächige Ausnahmen vom Schalldämpfer-Verbot, die hessischen Förster nutzen ebenfalls Schalldämpfer, in Skandinavien und Großbritannien sind sie weit verbreitet.

Die Jägerschaft hofft seit einigen Jahren auf eine Aufhebung des Verbots und argumentiert mit Gehörschutz und einer geringeren Störung von anderen Menschen durch den Schussknall.

(tb)
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