Doppelmord in Hassels Verteidigung: Keine lebenslange Haft

Düsseldorf · Keine lebenslange Haft, sondern allenfalls eine Verurteilung zu zwölf bis 15 Jahren Gefängnis hält die Verteidigung für den 23-jährigen Todesschützen von Hassels für gerechtfertigt.

Darauf plädierten seine Anwältinnen am Dienstag, 20. Dezember, in ihren Schlussvorträgen vor dem Schwurgericht. Der Staatsanwalt hatte für den Angeklagten wegen Doppelmordes an einer 39-jährigen Frau und ihrem 82-jährigen Vater, die im Juni 2010 in ihrer Wohnung an der Altenbrückstraße erschossen worden waren, insgesamt lebenslange Haft beantragt. Ein Urteil wird jetzt am 3. Januar erwartet.

Der Prozess gegen den angeblichen Auftraggeber des Doppelmordes von Hassels wird am 9. Januar fortgesetzt. Der 56-Jährige hatte bisher jede Aussage verweigert. Doch für den nächsten Prozesstag haben seine Anwälte eine Erklärung zu allen Vorwürfen angekündigt.

(wuk)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort