Wasserrohrbruch in der Innenstadt Versicherer sollte schnell kontaktiert werden

Düsseldorf · Bei Leitungswasserschäden wie im vorliegenden Fall haftet bei Geschäftshäusern normalerweise die gewerbliche Gebäudeversicherung. "Das gilt auch dann, wenn die betroffene Rohrleitung nicht im eigenen Haus verläuft", erklärte eine Sprecherin der Ergo-Versicherung. Wichtig sei aber, dass Leitungswasser-Schäden im Vertrag eingeschlossen seien.

Für Geschäftsinhaber, die nicht Eigentümer der betroffenen Immobilie sind, ist die Geschäftsinhaltsversicherung entscheidend. Diese betreffe alles, was sich in den Geschäftsräumen befinde. Dazu gehören natürlich die angebotenen Waren, aber auch die Einrichtung samt Möbeln und Teppichen. "Diese Versicherung ist für Geschäfte ungefähr das, was bei Privatleuten die Hausratversicherung ist", so die Sprecherin. Auch hier müssen aber die Leitungswasserschäden konkret im Vertrag inbegriffen sein — manche Inhaber versicherten sich nur gegen Feuer.

Was genau die Ursache des Schadens war, sei nicht entscheidend, hieß es. "Die Versicherung tritt dafür ein." Entscheidend sei aber, dass sich Betroffene möglichst schnell bei ihrer Versicherung melden. So habe diese die Möglichkeit, zeitnah zu reagieren.

(RP)
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