Düsseldorf Urteil im Mordprozess gegen Pooths Ex-Bodyguard erwartet

Düsseldorf · Im Mordprozess gegen einen 39-jährigen Bodyguard, der einst auch für Verona Pooth tätig war, soll am Donnerstag ein Urteil verkündet werden. Vor dem Landgericht hatte der Angeklagte Mitte Februar gestanden, seine Frau (49) im Streit in der gemeinsamen Wohnung in Rath im August 2015 mit Medikamenten betäubt, sie dann erdrosselt und ihre Leiche mit einer Rosenschere schwer verstümmelt zu haben.

Tote Frau in Düsseldorf-Rath gefunden
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Foto: Patrick Schuller

Ein Urteil war zunächst für Ende April vorgesehen. Doch nun will das Landgericht schon heute (9 Uhr, Saal E.122) zum Abschluss kommen.

Die Anklage ging von heimtückischem Mord aus, weil der 39-Jährige dem massiv betäubten Opfer spätnachmittags mehrere Kabelbinder um den Hals geschlungen und zugezogen habe. Die Frau sei völlig arglos und zu jeder Gegenwehr unfähig gewesen.

Doch mit einer teils widersprüchlichen Aussage hat der Angeklagte seit Prozessbeginn versucht, diesen Mordvorwurf zu entkräften. Von Heimtücke könne keine Rede sein, gab er an. Wegen ständiger Nörgeleien seiner Frau, die sich an seinem angeblich hohen Drogen- und Alkoholkonsum störte, habe er am Tattag beschlossen, sie mit einem heimlich gemixten Arznei-Cocktail außer Gefecht zu setzen. Das sei auch gelungen, aber nachmittags sei sie wieder zu sich gekommen, es habe wieder Streit gegeben, sie habe ihn sogar geohrfeigt, sei dann aber nochmal weggedämmert.

Erst Stunden später, als sie angeblich wieder wach wurde und erneut zu streiten begonnen habe, sei er auf die Idee gekommen, sie zu töten. Von vorne habe er ihren Hals mit einem Griff aus dem Kampfsport umfasst, sie bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Mit Kabelbindern schnürte er ihr laut Geständnis jede Luftzufuhr ab, bis sie tot war, schleppte sie dann in Badezimmer, wo er ihr acht Finger mit der Rosenschere abschnitt.

Das Landgericht hatte in einer ersten Zwischenbewertung erklärt, diese Version sei nicht zu widerlegen, der Angeklagte müsse daher mit einer Verurteilung wegen Totschlags und mindestens zehn Jahren Haft rechnen. Die Familie des Opfers, die hier als Nebenkläger auftritt, will aber durch Zusatzfragen an einen Gutachter heute noch klären, ob die Frau durch die starken Medikamente nicht doch bis zu ihrem Tod schwer betäubt, also völlig wehrlos gewesen ist. Direkt danach sollen die Schlussplädoyers folgen und der Richterspruch.

(wuk)
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