Düsseldorf Vermieter fordert Auszug von Künstler

Düsseldorf · Ein Atelier-Umzug sei "eine Katastrophe für einen Künstler", betonte ein Anwalt gestern beim Landgericht im Namen eines 63-jährigen Kunstmalers. Doch genau jene "Katastrophe" wird sich wohl kaum noch vermeiden lassen. Ihm könnte sogar die Zwangsräumung der Werkräume an der Hüttenstraße drohen, befand die Richterin. Denn dem Maler, der einst auch als Gastschüler bei Joseph Beuys war, wurde der Mietvertrag für das mehrgeschossige Atelier gekündigt, weil er in den drei Etagen, die er ausdrücklich als Gewerberäume angemietet hatte, auch gewohnt habe.

Das bestritt der Künstler-Anwalt nicht, drehte den Spieß aber um: Schon "relativ kurz" nach dem Einzug sei der 63-Jährige "dazu übergegangen, dort auch zu nächtigen - und das war der Vermieterseite bekannt", so der Anwalt in Abwesenheit des Künstlers. Stillschweigend hätten die Vermieter also jahrelang geduldet, dass das Gewerbeobjekt auch zu Wohnzwecken genutzt wurde. Das ändert nach Ansicht der Richterin nichts daran, dass der Mietvertrag gebrochen, der Rauswurf des 63-Jährigen damit berechtigt sei. Man könne sich mit den Hauseigentümern jetzt nur noch über den Zeitpunkt der Räumung verständigen. Seufzend wies der Maler-Anwalt darauf hin, dass der Künstler jene vollgestopften Räume "mit 1200 bis 1300 Werken, die teils vollendet sind" jetzt "selbst als Gesamtkunstwerk ansehe", dass er sogar eine deutlich höhere Miete zahlen würde - und ein Umzug (der nur durch eine kunsterfahrene Spezialspedition zu leisten sei) "eine deutlich sechsstellige Summe" verschlingen würde.

Den Klägeranwalt für die Hausbesitzer und die Richterin konnte er nicht erweichen. So bleibt jetzt nur noch zu klären, bis wann der Maler sein Atelier zu räumen hat.

(wuk)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort