Düsseldorf Gericht genehmigt Verkaufssonntag

Düsseldorf · Am übernächsten Sonntag, dem 18. März, dürfen die Geschäfte in Düsseldorf in den Stadtteilen Stadtmitte, Altstadt und Carlstadt wie vom Handel geplant anlässlich der Messe "Prowein" geöffnet sein. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf gestern entschieden. Damit wurde der Antrag der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, den verkaufsoffenen Sonntag an diesem Messetag nicht zuzulassen, abgelehnt. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts knüpft an eine vor kurzem ergangene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts an. Bei der Messe Beauty war der Gewerkschaft Verdi vor einem Jahr noch Recht gegeben worden, allerdings ist die Beauty auch wesentlich kleiner als die Prowein.

Das sind die verkaufsoffenen Sonntage 2018
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Foto: Endermann, Andreas

Das Gericht argumentierte, dass der Verkaufssonntag selbst im Gegensatz zum Anlass (Prowein) von "untergeordneter Rolle" sei. Das ist in NRW Grundvoraussetzung für eine Genehmigung. Allerdings war der Verkaufssonntag ursprünglich für die gesamte Stadt geplant. Das Gericht schränkte dies nun auf die Innenstadtlagen ein.

Verdi-Chefin Stephanie Peiffer bedauert die Gerichtsentscheidung. "Die für den Handel großzügige Rechtsprechung ist für die Beschäftigten im Einzelhandel sehr bedauerlich, die so um ihr Recht auf einen freien Sonntag gebracht werden", sagte Peiffer gestern.

Die schwarz-gelbe Landesregierung plant eine Lockerung bei den verkaufsoffenen Sonntagen.

(tb)
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