Düsseldorf Verkäufer stahl für Freundin Mode für fast 5000 Euro

Düsseldorf · Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe.

Für die Zuneigung einer mütterlichen Freundin wurde ein Modeverkäufer sogar zum Dieb. Zwölf hochwertige Schals, Pullis, Jeans und Schuhe ließ der Vater an seinem Arbeitsplatz bei einer Nobel-Boutique mitgehen, verschenkte die Beute an seine Freundin, richtete damit einen Schaden von 4625 Euro an. Gestern wegen Diebstahls angeklagt, wagte er beim Amtsgericht kaum den Kopf zu heben. "Ich habe nicht an morgen gedacht, nicht an die Konsequenzen", flüsterte er mit gesenktem Blick. Wegen einer psychischen Erkrankung habe er "sehr gelitten, ich fühlte mich schlecht, konnte aber nicht mal weinen!"

Über einen Zeitraum von zwei Monaten müssen jene Edel-Textilien aus dem Lager oder aus den Verkaufsräumen der Nobel-Boutique verschwunden sein. Das ergaben die Ermittlungen im Geschäft. "Das war doch alles an einem Tag", stellte der Angeklagte klar. "Ich habe die Sachen auch genommen, weil ich sehr gelitten habe bei der Arbeit und total unglücklich war, da ging es viel mit den Ellenbogen zu und mit Druck!" Denn eigentlich habe er für die sündhaft teuren Artikel keine Verwendung gehabt. Außer, sie einer mütterlichen Freundin zu schenken, in die er damals "verknallt" gewesen sei. "Meine Mutter hatte mich nie in den Arm genommen", klagte der Angeklagte, anders als jene Freundin. "Sie war ein Typ wie meine Mutter!" Eine andere Freundin litt damals unter Brustkrebs, "hatte aber am nächsten Tag Geburtstag"- also habe sie ebenfalls einen Teil der Beute als Geschenk erhalten.

"Das Erschleichen von Zuneigung", so der Verteidiger, sei das wahre Ziel des Angeklagten gewesen. Doch die Folgen seiner Tat habe er nicht überblickt. Seit der Enttarnung als Dieb sei er krankgeschrieben, befinde sich seit Jahren wegen Depressionen schon in psychotherapeutischer Behandlung. "Und jetzt ist meine Tat wie ein dunkler Schatten, der mich verfolgt - und mich nie wieder loslassen wird", ächzte der Angeklagte. Er könne jetzt nur "um Vergebung bitten und Nachsicht". Eine ursprünglich verhängte Strafe von 1200 Euro senkte die Richterin daraufhin auf 850 Euro, zahlbar in Raten von je 50 Euro. Immerhin habe der Angeklagte den Schaden der Boutique ersetzt und sei erstmals mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

(wuk)
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