Düsseldorf/Mönchengladbach Vergleich: Lehrerin darf abends unterrichten

Düsseldorf · Mit Erfolg hat eine 55-jährige Lehrerin eines Berufskollegs in Mönchengladbach am Montag beim Düsseldorfer Arbeitsgericht durchgesetzt, dass sie demnächst nur noch ab 17.30 Uhr eingesetzt werden darf.

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Foto: ddp

Mit einem Vergleich einigte sich die Lehrerin für Deutsch und Englisch darauf mit Vertretern der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständiger Schulbehörde. Die Lehrerin, die an mehreren Krankheiten leidet und zu 50 Prozent als behindert gilt, hatte geklagt, weil sie wegen der Einnahme etlicher Arzneimittel erst am späten Nachmittag so eingestellt sei, dass sie ohne plötzlich auftretende Schmerzen oder Schweißausbrüche uneingeschränkt ihrer Arbeit nachgehen könne. Beide Parteien können den Vergleich noch überdenken.

Die Frau, die seit 1996 bei dem Weiterbildungskolleg angestellt und seit 2003 dort unbefristet tätig ist, führte ihre gesundheitlichen Probleme im Prozess auf rund dreißig Krankheiten zurück, an denen sie leide, darunter Asthma und eine Hausstaub-Allergie. In Attesten hatten drei Ärzte dem Gericht empfohlen, die Frau erst ab dem späten Nachmittag beruflich einzusetzen. "Erst abends wirken die sehr starken Schmerzmittel, die sie morgens einnehmen müsse", sagte die Lehrerin.

Das Gericht regte daher an, die Klägerin dementsprechend und mit einem auf zwölf Pflichtstunden wöchentlich reduzierten Pensum einzusetzen. Die Bezirksregierung hatte das zunächst abgelehnt, weil bloße Empfehlungen von Ärzten nicht zwingend zu befolgen seien. Doch der Empfehlung des Richters folgten die Vertreter der Bezirksregierung. Die 55-Jährige Lehrerin nahm die Entscheidung mit Erleichterung zur Kenntnis.

(lnw)
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