Düsseldorf Vergewaltigung in Polizeiwache: Gericht lässt Opfer überprüfen

Düsseldorf · Auf seinen Vergewaltigungsprozess wird der 58-jährige, derzeit suspendierte Polizeibeamte von der Oberbilker Wache noch warten müssen. Zwar hat die Staatsanwaltschaft bereits im September Anklage erhoben und das Landgericht diese im November auch zugelassen.

 Ein junger Mann beschuldigt einen Polizisten, ihn in der Oberbilker Wache sexuell genötigt zu haben.

Ein junger Mann beschuldigt einen Polizisten, ihn in der Oberbilker Wache sexuell genötigt zu haben.

Foto: Bußkamp, Thomas

Doch frühestens Anfang Mai soll die Hauptverhandlung beginnen. Einer der Gründe: Die Strafkammer wartet auf ein Gutachten über die Glaubwürdigkeit des Opfers.

Die Staatsanwaltschaft hatte im November einen solchen Gutachterauftrag abgelehnt. Sie hat offenbar keine Zweifel an der Darstellung des jungen Mannes, der im vergangenen April in der Oberbilker Wache den Diebstahl seines Fahrrads anzeigte — und vom diensthabenden Beamten zum Oralsex genötigt worden sein soll. Nach Abschluss der Ermittlungen hatte die Behörde die Vorwürfe, die zunächst auf Nötigung lauteten, sogar in eine Anklage wegen Vergewaltigung gewandelt.

Auch die Polizei, die gegen ihren eigenen Kollegen ermittelte, zweifelte offenbar nicht an der Glaubwürdigkeit des jungen Mannes, der noch am selben Abend Anzeige erstattet hatte: Der Beamte wurde unmittelbar danach vom Dienst suspendiert.

Laut Anklage soll der Polizist zunächst die Diebstahlsanzeige aufgenommen haben. Danach habe er den jungen Mann mit Hinweisen auf dessen bisherige Justizkontakte — er hatte eine Ordnungsstrafe zu zahlen und dafür Ratenzahlung vereinbart — eingeschüchtert und unter einem Vorwand zur Leibesvisitation in ein Nebenzimmer gebracht. Dabei soll er mehrfach von Verhaftung gesprochen und unterstellt haben, im Tabak könnten sich Drogen befinden. Schließlich habe er ihn nach unmissverständlichen Hinweisen auf seine Dienstwaffe zum Oralsex in einem Toilettenraum gezwungen.

Nun soll im Auftrag des Gerichts ein Aussage-Psychologe prüfen, ob die sexuellen Handlungen tatsächlich nicht freiwillig waren. Die Kammer hege keine Zweifel, sagte Landgerichtssprecher Michael Scholz. "Aber sie muss überzeugt sein, dass die Aussagen der Wahrheit entsprechen." Das sei gerade in Verfahren, in denen Aussage gegen Aussage stehe und es keine Zeugen gebe, "unerlässlich".

(RP)
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