Düsseldorf Vergewaltiger: Erst Klinik, dann Haft

Düsseldorf · Jedes Kind, das diesem Angeklagten begegnet, ist in akuter Gefahr, von dem 25-Jährigen missbraucht oder vergewaltigt zu werden. Das hat gestern das Landgericht betont und den jungen Mann auf unbestimmte Zeit in eine geschlossene Psychiatrie-Klinik eingewiesen.

 Frankreich achtet offenbar nicht die Menschenrechte bei Verhören im Kampf gegen den Terror.

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Foto: AP, ASSOCIATED PRESS

Nach dortiger Behandlung soll er dann noch für fünf Jahre ins Gefängnis. So urteilten gestern die Richter, nachdem der 25-Jährige die Vergewaltigung eines zehnjährigen Jungen auf dem Gelände der Kaiserswerther Diakonie gestanden hatte. Erst im Prozess kam heraus, dass er bereits Monate zuvor ein achtjähriges Mädchen in einem Hausflur bedrängt hatte, damals aber geflüchtet war.

Der Täter leidet an einer "massiven Persönlichkeitsstörung, ähnlich schwer wie eine psychische Krankheit", hieß es im Urteil unter Berufung auf ein medizinisches Gutachten. Er habe eine "besonders schwere Kindheit und Jugend" gehabt, dabei ist der Angeklagte "auch oft Opfer gewesen", erklärten die Richter.

Insgesamt ging das Gericht von einer erheblich eingeschränkten Schuldfähigkeit des 25-Jährigen aus. Um eine ursprünglich angedachte Sicherungsverwahrung zu verhängen, fehlten die formellen Voraussetzungen. Zwar sei dieser Angeklagte "gefährlich für jedes Kind, das ihm begegnet", doch mit der Unterbringung in der Psychiatrie sei jetzt der Schutz der Allgemeinheit gewährleistet, so das Gericht. Der Angeklagte zeigte bei der Urteilsverkündung keine Regung.

Opfer zufällig getroffen

Er hatte gestanden, während seiner Behandlung in der Diakonie bei einem Spaziergang sein Opfer im Klinik-Park zufällig getroffen zu haben. Der kleine Junge, der seinen Hund ausführte, war vom Angeklagten unter Drohungen in ein Gebüsch gezogen und vergewaltigt worden. Das Gericht nannte das wegen der "besonders erniedrigenden Praktiken" eine "ganz besonders hässliche Tat gegen einen sofort von der Straße gezogenen, gerade mal zehnjährigen Jungen".

(RP)
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