Betriebsratswahl in Düsseldorf Verdi kündigt Strafantrag gegen Sixt an

Düsseldorf · Die Gewerkschaft verdächtigt das Unternehmen, gezielt einen Betriebsrat verhindern zu wollen. Dafür nennt sie mehrere Gründe. Sixt bestreitet das entschieden.

 Blick auf eine Filiale von Sixt.

Blick auf eine Filiale von Sixt.

Foto: dpa/Oliver Berg

Die Gewerkschaft Verdi will nach Auskunft von Gewerkschaftssekretär Özay Tarim in dieser Woche bei der Staatsanwaltschaft Strafantrag gegen Sixt stellen. Als Grund nennt Tarim den Verdacht, dass Sixt die Gründung eines Betriebsrates für die Filiale des Autovermieters am Flughafen zu verhindern versuche.

Verdi beruft sich auf Paragraf 119 des Betriebsverfassungsgesetzes. Demnach wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer eine Wahl des Betriebsrats behindert oder beeinflusst. Auf diesen Abschnitt hatte vor wenigen Tagen Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) aufmerksam gemacht. Er will das Gesetz ändern, sodass Staatsanwaltschaften künftig auch ohne vorliegende Anzeige einem Verdacht nachgehen können.

Auch deshalb wolle Verdi ein politisches Zeichen setzen, sagt Tarim, juristisch sei der Nachweis allerdings schwierig. Tarim nennt drei Gründe für den Verdacht. So fragt er, warum es sechs fristlose Kündigungen für die drei Initiatorinnen einer Betriebsratswahl gab, für eine Mitarbeiterin sogar drei. Sixt hatte stets bestritten, dass die Kündigungen etwas mit der Initiative für einen Betriebsrat zu tun hätten. Es sei vielmehr um Verstöße gegen arbeitsvertragliche Pflichten und die Störung des Betriebsfriedens gegangen. Zu letzterem sei es gekommen, da der gemietete Raum für eine erste Versammlung zu klein gewählt und eine Alternative nicht genutzt worden war. Mitarbeiter seien von der Arbeit abgehalten worden, während es den drei Frauen nur darum gehe, hohe Abfindungen zu kassieren. Einen Beleg für solche Forderungen brachte Sixt auf Nachfrage nicht bei. Unserer Redaktion liegen dagegen Abfindungsangebote in Höhe von 10.000 Euro vor, die die Mitarbeiterinnen nicht annahmen. Weitere Kündigungen begründet Sixt damit, dass die gekündigten Mitarbeiterinnen unerlaubt die Betriebsräume betreten hätten, um per Aushang erneut zu einer Betriebsversammlung einzuladen.

Für Arbeitsausfall sowie Rechtsbeistand während der zuvor abgesagten Versammlung forderte Sixt 1500 Euro Schadensersatz von den drei Initiatorinnen. Sixt beantwortete die Nachfrage zum weiteren Vorgehen in der Sache nicht. Für Tarim ist die Forderung rechtlich nicht zu halten, allerdings sei sie ein weiteres Indiz dafür, dass eine Betriebsratswahl verhindert werde solle.

Als dritten Hinweis nennt Tarim das organisierte Auftreten der Mitarbeiterschaft samt ihres Betriebsleiters bei der zuletzt abgehaltenen Betriebsratsversammlung. Nur der Betriebsleiter habe das Wort geführt, die Gruppe sei gemeinsam gekommen und gegangen. Zeugen sowie ein Video würden belegen, wie sich der Betriebsleiter danach bei den Mitarbeitern bedanke und von einem gemeinsamen Ziel die Rede gewesen sei.

Erreicht hatte die Gruppe, dass die drei Kandidatinnen für den Wahlvorstand nicht genügend Stimmen bekamen. Jetzt entscheidet das Arbeitsgericht über die Einsetzung der drei Frauen als Wahlvorstand, der weiterhin einen ersten Betriebsrat bei Sixt ermöglichen könnte.

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