Düsseldorf Verbrühung eines Nachbarn soll nicht ungesühnt bleiben

Düsseldorf · Ein Dauerstreit um Grillfreuden auf dem Balkon wird in zweiter Runde jetzt vom Landgericht neu aufgerollt. Auf die Anklagebank muss dabei eine 53-jährige Frau aus Niederkassel. Sie soll im Juli 2016 abends aus Wut über Grilldüfte eines Nachbarn einen Schwall Wasser auf dessen darunter liegenden Balkon gegossen, den Mann (56) dadurch an den Unterarmen, Oberschenkeln und Füßen erheblich verbrüht haben. Das Amtsgericht hatte die Frau freigesprochen, weil sie angeblich ein Alibi hatte. Doch die Staatsanwaltschaft, die von der Schuld der Anwohnerin überzeugt war und vergebens acht Monaten Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert hatte, zieht nun per Berufung in die nächste Instanz. Verhandelt wird am 5. Juni.

Fakt ist: Die Angeklagte hatte Monate zuvor eine Einstweilige Verfügung gegen das unter ihr wohnende Opfer erwirkt. Demnach durfte der Manager keinen Holzkohlegrill mehr verwenden, weil sich die 53-Jährige im obersten Stockwerk dieses Wohnhauses dadurch gestört fühlte. Der Mann schaffte also einen Gasgrill an, brutzelte am Tat-Abend erneut mit seiner Familie. Fakt ist auch: Vom direkt darüber liegenden Balkon der alleinlebenden Angeklagten kam ohne Vorwarnung dann plötzlich ein Wasserschwall direkt auf den Grill. Es kam zu einer Fettexplosion, da sich das Wasser auf dem heißen Grill schlagartig auf das 1700-fache seines Volumens ausdehnte, das heiße Fett und Öl vom Grill in Tröpfchenform in diesem Dampf mitriss und den Familienvater verbrühte. Die Angeklagte will damit aber nichts zu tun gehabt haben. Sie sei nicht mal zuhause gewesen, sonder beim Golfen.

(wuk)
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