Ruhe bewahren Verbraucherschützer warnen vor unseriösen Inkasso-Methoden

Düsseldorf · Post vom Inkasso-Dienst? Die Verbraucherzentrale empfiehlt, unbedingt Ruhe zu bewahren und sich nicht einschüchtern zu lassen.

 Wer einen Brief eines Inkasso-Büros erhält, sollte prüfen, ob die Forderung berechtigt ist.

Wer einen Brief eines Inkasso-Büros erhält, sollte prüfen, ob die Forderung berechtigt ist.

Foto: dpa-tmn

Für viele ist es eine Horrorvorstellung, anderen ist es vor allem peinlich, aber passieren kann es jedem. Von einem Inkasso-Büro Post zu bekommen, kann auf einem Zahlendreher bei der Überweisung einer Rechnung, oder einer auch nur um wenige Minuten überschrittenen Frist beruhen. Auch für kleinere Versehen werden von Inkasso-Büros oft übertrieben hohe Gebühren verlangt. „Aus einer Rechnung von vier, fünf Euro können schnell mehr als 100 Euro werden“, erklärt Anne Heuveldop, Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberaterin bei der Verbraucherzentrale NRW. „Aber die durch den Zahlungsverzug entstehenden Kosten dürfen nicht unnötig aufgeblasen werden.“ Also sollte man, bevor man hektisch und ungeprüft die Zahlungsaufforderung des Inkasso-Büros begleicht, in aller Ruhe analysieren, welche der aufgelistete Kostenpositionen überhaupt berechtigt sind und wenn, in welcher Höhe.

„Die Verbraucherzentrale NRW hat eine Erhebung durchgeführt und festgestellt, dass 45 Inkassobüros in 60 Prozent von 200 Fällen zu hohe Kosten eingefordert wurden“, erläutert Heuveldop. „In 80 Prozent der Fälle sollten Verträge unterschrieben werden, die sich nachteilig für die Schuldner entwickelt hätten.“ Deshalb raten Heuveldop und ihre Kolleginnen Bettina Seidel und Kathleen Thomas dazu gründlichst zu prüfen, was die Inkassounternehmen verlangen. Dabei steht die Verbraucherzentrale mit Rat und Tat zur Seite.

„Zuallererst sollte man prüfen, ob das Inkassobüro überhaupt berechtigt ist, Forderungen einzutreiben. Da dürfen nämlich nur Büros, die auf der Website www.rechtsdienstleistungsregister.de registriert sind.“ Dann geht es an die Überprüfung der einzelnen Kostenpositionen. „Schwarze Schafe der Inkasso-Wirtschaft behaupten manchmal nur, dass Verträge geschlossen oder Rechnungen nicht bezahlt wurden. Gerne bauen sie dann auch eine große Drohkulisse mit Androhung von Kontensperrungen, Hausbesuchen, Schufa-Eintragungen auf. Der Zweck ist natürlich, den Schuldner einzuschüchtern und dadurch zur Zahlung zu zwingen“, so Thomas. Oft wird aus dieser Zwangssituation der Ausweg einer Ratenzahlungsvereinbarung angeboten, aber hier ist allergrößte Vorsicht geboten. „Häufig wird in den Ratenzahlungsvereinbarungen festgeschrieben, dass für die simple Zustimmung zur Ratenzahlung eine zusätzliche Gebühr berechnet wird. Bei einer Gesamtforderung von bis zu 500 Euro können da schon mal 81 Euro dazu kommen“, erklärt Thomas. Ratenzahlungsvereinbarungen seien oft perfide formuliert, so dass sich die Inkassobüros Lohnabtretungen ohne Gerichtsbeschluss oder die Anerkennung aller Forderungen unterschreiben lassen wollen.

Bei Briefen eines Inkasso-Büros rät die Verbraucherzentrale „Ruhe bewahren und nicht einschüchtern lassen“, viele der Drohungen, etwa mit Haftbefehl, können die Inkasso-Büros gar nicht umsetzen. Verbraucher sollen in Angst und Schrecken versetzt werden und so zur Zahlung auch der überhöhten Forderungen getrieben werden. Und die Verbraucherzentrale rät auch, sich von der Verbraucherzentrale beraten zu lassen. So wie es kürzlich sogar der Bruder einer Inkasso-Büromitarbeiterin getan hat

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