Bußgeld droht Verbraucherschutz warnt vor Flugpatenschaften

Hohe Kosten für Quarantäne und Bußgeld drohen, wenn Tierorganisationen im Ausland Urlaubern Tierpatenschaften anbieten. Das Amt für Verbraucherschutz warnt Reisende davor, als so genannte Flugpaten Tiere mit nach Deutschland zu nehmen. Der Flugpate ist während des Transportes für das Tier verantwortlich und muss auch die geltenden Einreisebestimmungen beachten.

 Wer könnte dem treuesten Gefährten des Menschen Böses antun? In Aldenhoven jedenfalls wurden allenfalls Plüschtiere gequält.

Wer könnte dem treuesten Gefährten des Menschen Böses antun? In Aldenhoven jedenfalls wurden allenfalls Plüschtiere gequält.

Foto: ddp, ddp

Nach Mitteilung der Verbraucherschützer werden am Düsseldorfer Flughafen immer wieder Hunde und Katzen sichergestellt und in Quarantäne untergebracht, weil die Einfuhrvorschriften nicht beachtet wurden. Bis zur Freigabe des Tieres kommen dann schnell mehrere hundert Euro an Unterbringungskosten zusammen.

Dafür muss der Flugpate, als Verursacher, aufkommen. Zusätzlich wird ein Bußgeld fällig. Reisende sollten sich in jedem Fall - auch vom Urlaubsort aus - in Deutschland bei den zuständigen Veterinärämtern über die Organisation und die geltenden Einreisebestimmungen erkundigen. Seriöse Organisationen werden dieses Anliegen immer unterstützen.

Fragen zu Einreisebestimmungen für Hunde, Katzen und andere Heimtiere beantwortet das Amt für Verbraucherschutz unter der Telefonnummer 89-93242. Außerdem weisen die Verbraucherschützer angesichts der bevorstehenden Osterferien auf die wichtigsten Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen hin: Hunde und Katzen, die nicht dazu bestimmt sind, an andere Personen weiter gegeben zu werden und aus einem EU-Mitgliedstaat stammen, müssen über einen "EU-Heimtierausweis" verfügen. Das Tier muss eindeutig - durch Mikrochip oder Tätowierung - gekennzeichnet sein.

Darüber hinaus muss in dem EU-Heimtierausweis eine gültige, in der Regel 30 Tage alte Tollwutschutzimpfung tierärztlich dokumentiert sein. Wenn ein Hund oder eine Katze aus einem Land, in dem die Tollwut heimisch ist, wie zum Beispiel der Türkei, mitgebracht werden soll, ist sogar eine Blutuntersuchung erforderlich, die mindestens drei Monate vor der Einreise nach Deutschland vorgenommen werden muss.

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