Düsseldorf Veränderungssperre gegen neue Spielhallen

Düsseldorf · Das Problem ist nicht neu: Wo eine Spielhalle eröffnet, siedeln sich schnell weitere an. Beispiel: Münstercenter und Münsterstraße. Die Möglichkeiten der Stadtplanung, solchen sogenannten "Trading-down"-Entwicklungen, also dem Niveauverlust ganzer Straßenzüge, entgegen zu wirken, sind begrenzt.

Seit rund 20 Jahren, so Dirk Baackmann vom Planungsamt, sei man in der Düsseldorfer Innenstadt mit einem Bebauungsplan recht gut gefahren, der die "Steuerung der Zulässigkeit von Vergnügungsstätten" regelt. "Da konnten wir so manchen Fehlentwicklungen durch eng gefasste Kriterien entgegensteuern", so Baackmann.

Dieser sogenannte B-Plan gilt für den Bereich zwischen Kö, Hofgarten Hauptbahnhof und Fürstenwall. Ausgangspunkt war in den 1980er Jahren der Einsatz einer Bürgerinitiative an der Graf-Adolf-Straße, die sich gegen die zunehmende Zahl von Sex-Kinos sowie Video-und Peep-Show-Betrieben an ihrer Straße zu Wehr setzte. Daraufhin erließ die Stadt einen Bebauungsplan, der die Vielfalt in der Einzelhandelslandschaft der City erhalten half.

Heute sind es vor allem die zunehmenden Anträge für Spielhallen, die den Stadtplanern ein Dorn im Auge sind. "Wir bekommen täglich neue Anträge rein", sagt Baackmann. Genaue Zahlen, wie viele es in der Stadt aktuell gibt, hat die Verwaltung nicht. Doch jetzt muss man umdenken: Ein Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts vom Ende vergangenen Jahres legt die Steuerungsmöglichkeiten weit liberaler aus, als es die Stadt bislang handhabte.

Baackmann: "Wir sind dadurch gezwungen, nachzubessern und die Regelungen zu überprüfen." Da aber gerade in dieser Überarbeitungsphase laut Baackmann mit einer Flut von neuen Anträgen zu rechnen sei, die die quasi rechtsfreie Lage ausnutzen könnten, hat die Stadt nun eine Veränderungssperre verhängt. Einstimmig hat sie der Planungsausschuss gestern beschlossen.

Die Veränderungssperre soll gewährleisten, dass auch weiterhin nur in wirklich "unbedenklichen Fällen" Genehmigungen erteilt werden. Baackmann: "Was fehlt, ist ein Landesgesetz, das die Zulassungspraxis einheitlich regelt." Der Bereich für die neue Änderungssperre umfasst das Gebiet im Innenstadtbereich zwischen der Königsallee, dem Hofgarten, dem Hauptbahnhof und dem Fürstenwall.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort