Landgericht Vater wollte Kind aus Fenster werfen — Haft
Düsseldorf · Wegen Geiselnahme seines eigenen Kindes (13 Monate alt) muss ein 31-jähriger Vater jetzt für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. So hat am Montag das Landgericht entschieden.
Laut Urteil war der alkoholkranke Angeklagte "nicht in vollem Umfang verantwortlich", als er im Mai nach einem Ehekrach drohte, seinen kleinen Sohn aus dem Fenster im zweiten Stock zu werfen. Er hatte mit seiner Drohung die alarmierte Polizei vor dem Mietshaus an der Gogrevestraße zum Abzug bewegen und ein Gespräch mit seiner Frau erzwingen wollen.
Zur Tatzeit volltrunken
"Tut mir leid, dass ich das gemacht habe", beteuerte der Angeklagte gestern im Schlusswort. Dabei sah der vielfach als Kleinkrimineller vorbestrafte Vater aber nicht zum Richtertisch, sondern suchte fast flehentlich einen Blickkontakt zu seiner 27-jährigen Frau. Sie trat hier als Nebenklägerin auf. Doch würdigte sie den Vater ihrer insgesamt vier Kinder auch gestern keines Blickes mehr. "Dass sie mit ihm jetzt fertig ist, von ihm nichts mehr wissen will", nannte der Verteidiger des Angeklagten "verständlich".
Dabei sei die Geiselnahme des kleinen Sohnes für den 31-Jährigen eine "Ausnahmetat" gewesen, "ein krasser Ausrutscher". Ähnlich hatte ein Gutachter argumentiert. Wegen der Alkoholsucht des Angeklagten, bei dem zwei Stunden nach der Tat noch 1,77 Promille festgestellt wurden, wegen der "affektiv aufgeladenen Situation" am Tattag und wegen einer "labilen Persönlichkeitsstruktur" wurde dem Angeklagten zugebilligt, dass er zur Tatzeit nur eingeschränkt schuldfähig gewesen ist.
Dem schlossen sich die Richter an. Sie stellten zwar fest, dass der Vater das Kleinkind "etwa zehn Mal drohend aus dem Fenster gehalten hatte". Aber nach 45 Minuten hatte der Angeklagte aufgegeben, das Kind der Polizei übergeben und sich festnehmen lassen. Das rechneten die Richter ihm als "tätige Reue" strafmildernd an. Vor einer Haftstrafe könne ihn das nicht bewahren: "Er ist vielfach vorbestraft, war erst kurz vor dieser Tat aus der Haft entlassen worden und stand noch unter Bewährung", hieß es im Urteil. Der Angeklagte nahm die Strafe sofort an. Die Staatsanwältin will das Urteil noch prüfen. Sie hatte dreieinhalb Jahre Haft beantragt.