Unternehmen lehnt ab Vater kämpft um Teilzeitstelle

Düsseldorf · In der Elternzeit möchte Steuerberater Achim Schwarz bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young in Teilzeit arbeiten. Das Unternehmen lehnt das ab. Jetzt soll das Arbeitsgericht entscheiden.

 Eltern können nicht zum Umgang mit ihren Kindern gezwungen werden.

Eltern können nicht zum Umgang mit ihren Kindern gezwungen werden.

Foto: ddp, ddp

In der Elternzeit möchte Steuerberater Achim Schwarz bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young in Teilzeit arbeiten. Das Unternehmen lehnt das ab. Jetzt soll das Arbeitsgericht entscheiden.

Neulich, bei der Lektüre der Morgenzeitung, wäre Achim Schwarz fast vom Stuhl gekippt. Sein Arbeitgeber, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young, wolle sich als besonders familienfreundliches Unternehmen zertifizieren lassen, war dort zu lesen. "Vor dem Hintergrund dessen, was wir seit zwei Jahren erleben, ist das ein Ding", sagt Schwarz. Gestern traf sich der Steuerberater, der als Projektmanager bei Ernst & Young beschäftigt ist, mit den juristischen Vertretern seiner Firma vor dem Arbeitsgericht.

Schwarz hat geklagt. Der Vater einer zweieinhalbjährigen Tochter möchte während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Direkt nach der Geburt von Katharina Sophie im November 2005 hatte der Projektmanager seine Elternzeit angetreten. "Ich wollte aber nach einem halben Jahr in Teilzeit wieder einzusteigen", erklärt der 42-Jährige. Seinen Antrag lehnte die Firma, die in Düsseldorf 700 Mitarbeiter beschäftigt, mit dem Verweis auf innerbetriebliche Strukturen ab.

"Das brachte uns nicht nur finanziell in eine schwierige Lage", sagt der Diplom-Kaufmann, der mit seiner Familie in Gerresheim lebt. "Wir hatten uns immer fest vorgenommen, die klassischen Rollenschemata aufzubrechen und Arbeit und Kindererziehung gemeinsam zu stemmen", ergänzt Desirée Wesselmann, die Mutter der kleinen Katharina. "Dass man meinen Lebensgefährten vor die Wahl stellte, ganz oder gar nicht zu arbeiten, änderte unsere gesamte Lebensplanung." Aus der Not heraus arbeitet die 39-Jährige seitdem wieder in Vollzeit als Englischlehrerin. "Ich habe lange mit mir gerungen und dann geklagt", sagt Schwarz. Schließlich gebe es mehrere Beispiele für Teilzeit-Beschäftigungen auf der Manager-Ebene.

Zum ersten Gerichtstermin war kein Vertreter von Ernst & Young erschienen. In einem Versäumnisurteil wurde daraufhin das Unternehmen, das zu den vier weltweit größten Wirtschaftsberatungen zählt, verpflichtet, dem Teilzeit-Antrag zuzustimmen. Fristgerecht legte die Gesellschaft Widerspruch ein. Gestern scheiterte der Versuch des Richters, einen Vergleich zwischen den Parteien zu erzielen. Im August soll es ein neues Urteil geben. Ernst & Young müsse bis dahin beweisen, dass ein Steuerberater nicht in Teilzeit eingesetzt werden kann, so das Gericht. Die Firma wollte gestern gegenüber der RP dazu nicht Stellung nehmen.

Bis dahin wird Achim Schwarz wieder in Vollzeit arbeiten. "Wir können es uns nicht leisten, weiter mit nur einem Gehalt zu leben", sagt der Vater. Katharina Sophie, die mit Oma und Opa vor der Tür des Gerichtssaals wartete, muss dann tagsüber ohne die Eltern auskommen. "Das ist es, was wir nie wollten", sagt Schwarz. "Wir hatten Vertrauen in die neue Familienpolitik, aber die lässt den Unternehmen viele Schlupflöcher."

(RP)
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