Protestlager von iranischen Flüchtlingen Urteil zur Mahnwache am Landtag erwartet

Düsseldorf · Mit Spannung wird das für Freitag angekündigte Urteil des Verwaltungsgerichts zum Protestlager von iranischen Flüchtlingen und ihren Unterstützern vor dem Landtag erwartet. Polizeipräsident Herbert Schenkelberg hatte es den Demonstranten verboten, wie gewünscht in einem Zelt zu übernachten.

"Mahnwache kommt von wachen und nicht von schlafen", meint er. Die Demonstranten, die gegen schlechte Lebensbedingungen von Flüchtlingen protestieren, haben gegen die Verfügung geklagt. Sie fühlen sich in ihrem Grundrecht auf Versammlung eingeschränkt und verweisen darauf, dass ähnlicher Protest in anderen Städten geduldet würde.

Das Urteil könnte weitreichende Folgen auch für das Occupy-Zeltlager auf dem Martin-Luther-Platz haben. Die Düsseldorfer Polizei erhofft sich Klarheit, wie generell mit Protest-Zeltlagern umzugehen ist. Polizeipräsident Schenkelberg hält diese zunehmend beliebte Protestform, bei der die Demonstranten längerfristig auf einem öffentlichen Platz wohnen, für nicht zulässig.

Das Ende des Occupy-Camps rückt derweil näher. Am Sasmatag veröffentlicht das Ordnungsamt eine Verfügung, dass das Zeltlager bis zum 31. Juli zu beseitigen ist. Sollten die Bewohner der Aufforderung nicht nachkommen, droht eine Räumung durch die Polizei. Die Occupy-Anhänger haben angekündigt, gegen die Räumung zu klagen.

Von entscheidender Bedeutung bei diesem möglichen Rechtsstreit wird die Frage sein, ob das Gericht in diesem Zeltlager überhaupt eine politische Demonstration sieht. Stadt und Polizei tun dies nicht. Die Occupy-Anhänger begreifen ihre Zelte, die seit acht Monaten in der Innenstadt stehen, hingegen als Protestform - und wollen deshalb das Recht zu bleiben.

(ila)
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