Freispruch in Düsseldorf für Angeklagten Ralf S. Zentralrat der Juden bestürzt über Wehrhahn-Urteil

Düsseldorf · 18 Jahre nach dem Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn hat das Landgericht Düsseldorf ein Urteil gefällt. Der Angeklagte Ralf S. wurde freigesprochen. Die Beweise hätten nicht für eine Verurteilung gereicht, sagte der Richter.

Um 9.30 Uhr begann der letzte Verhandlungstag im Prozess um den Wehrhahn-Anschlag in Düsseldorf. Keine Minute später stand fest: Ralf S. wird freigesprochen. Das Gericht sah die Beweislage als nicht ausreichend für eine Verurteilung an, sagte der Vorsitzende Richter Rainer Drees in seiner Urteilsbegründung. Der Angeklagte Ralf S. nahm das Urteil ohne größere äußerliche Regung zur Kenntnis. Vor dem Einzug des Gerichts in den Saal hatte er sich vor Fotos durch einen beigen Anglerhut, eine Sonnenbrille und einen Aktenordner geschützt.

Bei dem Bombenanschlag waren am 27. Juli 2000 zehn Menschen aus einer zwölfköpfigen Gruppe verletzt worden, einige von ihnen lebensgefährlich. Ein ungeborenes Baby starb. Bei den Opfern handelt es sich überwiegend um jüdische Zuwanderer aus Osteuropa.

Düsseldorf: Der Tag des Urteils im Wehrhahn-Prozess
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Der Tag des Urteils im Düsseldorfer Wehrhahn-Prozess

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Foto: Endermann, Andreas (end)

Der Vorsitzende Richter verlas zu Beginn der Urteilsbegründung einige „grundlegende Bemerkungen“. Es sei verständlich, sagte Drees, dass die Hinterhältigkeit und Perfidie des Bombenanschlags vom Wehrhahn im Juli 2000 die Gemüter errege. Um so wichtiger sei eine „sachliche und abgeklärte“ Abwägung in der Hauptverhandlung gewesen. Eine besondere Herausforderung sei dabei die Persönlichkeit des Angeklagten gewesen. Er sei zum einen extrem „menschen- und ausländerfeindlich“ – heute wie vor 18 Jahren. Das sei durch die Protokolle der damals erfolgten Telefonüberwachung belegt. Der Versuch, diesen Hass des Angeklagten zu verharmlosen und als Nationalstolz zu verbrämen, sei vor Gericht gescheitert. Die zweite Schwierigkeit sei, dass der Angeklagte in der Verhandlung „unentwegt gelogen“ und „abgelegene Verschwörungstheorien“ präsentiert habe. Das habe sich durch das gesamte Verfahren gezogen und gehöre „zum Lebensmotto“ des Angeklagten.

Das Gericht nutzte die Urteilsverkündung aber auch zur Reaktion auf Vorwürfe, die die Vertreter der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage öffentlich erhoben hatten. So sagte der Vorsitzende Richter, der Vorwurf, die Kammer habe die widersprüchlichen Aussagen des Angeklagten immer nur zu dessen Vorteil interpretiert, sei unzutreffend. Weil der Angeklagte fortwährend gelogen und fabuliert habe, seien seine Aussagen „als Erkenntnisquelle unbrauchbar“. Die Aussagen der präsentierten Zeugen seien ebenfalls nicht überzeugend, weil teils widersprüchlich, teils offensichtlich durch die Abneigung gegen den Angeklagten gefärbt gewesen. Sinngemäß sagte der Richter: Nur weil Ralf S. oft lüge, werte das nicht automatisch die Aussagen der Zeugen auf, die dem Angeklagten widersprechen.

Im Mai haben wir uns in unserem Düsseldorf-Podcast „Rheinpegel“ ausführlich mit dem Prozess um das Wehrhahn-Attentat beschäfigt. Die Folge können Sie sich hier noch einmal anhören.

Zum Schluss der allgemeinen Ausführungen betonte Drees: „Der Vorwurf, wir hätten es uns leicht gemacht, ist einer der schlimmsten, die man einem Gericht machen kann.“ Das Gegenteil sei der Fall. Man habe auch nicht nach Bauchgefühl, also ohne begründete Intuition, entschieden. „Wir haben genau abgewogen, was für und was gegen den Angeklagten sprach.“

Zentralratspräsident Schuster bestürzt

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, hat mit Bestürzung auf den Freispruch reagiert. „Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf im Wehrhahn-Prozess hat mich bestürzt“, sagte Schuster unserer Redaktion. Auch wenn er den Freispruch des Angeklagten nicht nachvollziehen könne, so respektiere er die Entscheidung des Gerichts, sagte er. „18 Jahre nach dem Anschlag auf jüdische Sprachschüler in Düsseldorf-Wehrhahn werden die Täter noch immer nicht zur Rechenschaft gezogen“, beklagte Schuster. „Das ist nicht nur schmerzhaft sondern zutiefst enttäuschend.“ Jetzt müsse umso intensiver weiterermittelt werden, um den oder die Täter zu überführen, forderte der Präsident des Zentralrats der Juden.

S-Bahnhof Wehrhahn in Düsseldorf: Bomben-Anschlag im Juli 2000
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2000: Bomben-Anschlag in Düsseldorf am S-Bahnhof Wehrhahn

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Foto: Werner Gabriel

Scharfe Kritik übte die Jüdische Gemeinde Düsseldorf an dem Urteil: „Außer Verteidigung und Gericht glaubt niemand an die Unschuld dieses Angeklagten“, sagte Michael Szentei-Heise, der den Prozess zeitweise beobachtet hat. Anetta Kahane, Vorsitzende der Amadeu Antonio Stiftung, drängte sich „der Eindruck auf, als sei in dem Prozess der Anschlag verharmlost und bagatellisiert“. Es dürfe nicht das Bild entstehen, in Deutschland würden gerade fremdenfeindliche Straftaten mit weniger Ernsthaftigkeit verfolgt als andere. Deshalb müsse die „Strafverfolgung im Wehrhahn-Fall weitergehen.“

Auch die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus im Regierungsbezirk Düsseldorf und die Opferberatung Rheinland, die das Verfahren begleitet hatten, bedauerten den Freispruch. Militante Neonazis würden das Urteil als Ermutigung verstehen, sagte Dominik Schumacher von der Mobilen Beratung. Die Organisationen forderten mehr Unterstützung für die Opfer des Wehrhahn-Anschlags. Eine Solidarisierung müsse zumindest in Form einer Gedenktafel am Tatort stattfinden.

Anklage hatte lebenslange Haft gefordert

Der Staatsanwalt hatte lebenslange Haft wegen zwölffachen Mordversuchs aus Fremdenhass für Ralf S. beantragt, die Verteidigung einen Freispruch. Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück hatte sich in der Verhandlung überzeugt gezeigt, dass der Angeklagte im Juli 2000 eine Bombe zündete, die nur durch Zufall nicht noch mehr Opfer forderte. Die Strategie der Verteidigung war es dagegen gewesen, ihren Mandanten als Prahler hinzustellen, der nur aus Geltungssucht Bemerkungen gegenüber Dritten fallen ließ, die auf ihn als Täter schließen ließen.

Der Angeklagte Ralf S. hat Kontakte in die rechte Szene und war bereits unmittelbar nach der Tat unter Verdacht geraten. Dieser hatte sich aber jahrelang nicht erhärten lassen. Erst als ein Häftling aussagte, S. habe ihm die Tat hinter Gittern gestanden, war S. schließlich verhaftet worden.

Mehrere Zeugen hatten ihre Aussagen im Prozess allerdings zurückgenommen oder relativiert. Ihnen sei es möglicherweise zuvor bei ihren belastenderen Varianten um Hafterleichterungen oder die Belohnung gegangen, vermuteten die Verteidiger.

Dagegen hatten die vier Nebenkläger-Anwälte den Angeklagten als überführt bezeichnet: Er habe sich in mitgeschnittenen Telefonaten mehrfach verraten. Das Gesamtbild sei eindeutig und beseitige jeden Zweifel. Die Kammer sei im Begriff, „den schwersten Justizfehler in der Geschichte Düsseldorfs zu begehen“, hatte Nebenklage-Vertreter Juri Rogner noch gewarnt.

Dennoch zeichnete sich spätestens in der zweiten Prozesshälfte für den 52-Jährigen, der vor Gericht stets seine Unschuld beteuert hatte, ein Freispruch ab. Vor einigen Wochen war er bereits aus der Untersuchungshaft entlassen worden.

(hpaw/top/jd/dpa)
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