Marc O'Polo in Düsseldorf Urteil: Keine Mietkürzung wegen U-Bahn-Baustelle

Düsseldorf · Die Mode-Kette Marc O'Polo ist mit ihrer Klage auf Mietminderung wegen einer U-Bahn-Baustelle vor dem Düsseldorfer Landgericht gescheitert.

Düsseldorf: Kuriose Fälle vor Gericht
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Foto: Wulf Kannegiesser

Die Mode-Firma wollte für rund zwölf Monate eine Mietminderung von rund 350 000 Euro für ihre Boutique durchsetzen. Doch das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Kernsatz der Begründung: U-Bahn-Bauarbeiten der Stadt gelten nicht als Mangel der Mietsache, hier der Boutique-Räume an der Ecke Kö zur Theodor-Körner-Straße. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Vielfach, so die Kläger, sei der Zugang für Kunden der Marc- O'Polo-Filiale durch Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bau des Kö-Bogens und der Wehrhahn-Linie erschwert, die Geschäftstätigkeit in den für monatlich 47 000 Euro angemieteten Räumlichkeiten erheblich behindert worden.

Das müsse Grund genug sein, um für insgesamt zwölf Monate die Miete zu halbieren - plus die angefallenen Zusatzkosten für Reinigungsaufwand und Sicherheitsdienst zu verlangen. Mit dieser Ansicht steht Marc O'Polo aber alleine da. Das Landgericht entschied: Bei lange und öffentlich angekündigten Baumaßnahmen wie der Wehrhahn-Linie bestehe "kein Grund, dem Vermieter einseitig das Risiko von Straßenbauarbeiten vor dem Mietobjekt aufzuerlegen".

Ein Mangel, der zu einer Mietminderung führen könne, liege nicht vor, die Klage des Model-Labels sei "unbegründet". Die Chancen der Firma, die Entscheidung per Berufung beim Oberlandgericht (OLG) noch zu kippen, zeigt die weitere Urteilsbegründung. Hier berief sich die 5. Zivilkammer ausdrücklich auf frühere OLG-Urteile, wonach Baumaßnahmen bei gewerblichen Mietern grundsätzlich nicht zur Kürzung der Miete berechtigen.

(wuk)
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