Urteil in Düsseldorf Drei Jahre und neun Monate Haft für Hochstapler

Düsseldorf/Ratingen · Für weitere drei Jahre und neun Monate muss ein Serienbetrüger in Haft, der als falscher Pilot, falscher Arzt und auch als falscher Staatsanwalt aufgetreten war. So urteilte am Montag das Landgericht über den 28-Jährigen.

 Der Hochstapler gab sich unter anderem als Staatsanwalt, Pilot, dann als Arzt oder Diplomat aus.

Der Hochstapler gab sich unter anderem als Staatsanwalt, Pilot, dann als Arzt oder Diplomat aus.

Foto: dpa, ve vfd

Der Angeklagte hatte gerade eine frühere Haftstrafe von drei Jahren wegen ähnlicher Betrugsdelikte verbüßt, muss seinen Aufenthalt im Gefängnis nun aber nochmal deutlich verlängern. Mit dem Urteil folgten die Richter weitgehend dem Antrag der Staatsanwältin.

Viele Waren und ein Callgirl bestellt - aber nie bezahlt

Fast 40 erfundene Alias-Namen hatte der schon als falscher Pilot verurteilte Schwindler diesmal benutzt, um via Internet immer neue Waren zu bestellen, hatte sich gar als falscher Staatsanwalt ausgegeben. Die höchste Einzelstrafe von zwei Jahren Haft hat das Gericht aber nicht für diesen Titelmissbrauch verhängt, sondern für den Betrug an einer Prostituierten. Und dafür, dass der Angeklagte trotz seiner früheren Verurteilung zeitweise von der Haft verschont, also aus dem Gefängnis entlassen worden war — und laut Geständnis prompt die aktuelle Tatserie begangen hat.

So hatte er nicht nur Waren an die Adresse seiner Mutter bestellt und nie bezahlt, er hatte auch ein Callgirl aus Berlin dorthin gelockt, hat der Frau für ihre Dienste bei einem "blind date" mit verbundenen Augen 10.000 Euro versprochen, die Schnellüberweisung des Betrages vorgetäuscht — und hat sie nach erbrachter Leistung leer ausgehen lassen.

Gericht zweifelte die Reue des Angeklagten an

Besonders angekreidet haben die Staatsanwältin und die Richter ihm, dass er der Frau nicht mal die Kosten für ihre hastige Anreise ins Rheinland erstattet hat. "Nicht mal 100 oder 200 Euro haben Sie ihr gegeben", so die Richter.

Der Angeklagte beteuerte, die Haft habe ihn jetzt geläutert, er wolle künftig als Energieberater tätig sein und ehrliches Geld verdienen. Er legte auch eine Bescheinigung vor, wonach er bei einer neuen Bewährungs-Chance jetzt direkt einen Job antreten könne. Doch dafür sahen die Richter wegen der "erheblichen Vorstrafen, der hohen kriminellen Energie" und seiner hohen Rückfallgeschwindigkeit keine Chance. Fraglich fand die Kammer auch, ob ein Job als Energieberater den Angeklagten weiter bringt. "Da ist doch wieder nur Ihre Qualität gefragt, andere Leute zu etwas zu bringen, was Sie wollen", so das Urteil.

(wuk)
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