Analyse zum Freispruch im Wehrhahn-Prozess „Er hat unentwegt gelogen“

Düsseldorf · Dem 52 Jahre alten Ex-Soldaten Ralf S. wäre ein Bombenanschlag wie der am Wehrhahn nicht so fern. Er ist ausländer- und fremdenfeindlich, neigt zu Gewalt und Selbstüberschätzung. Warum das Gericht ihn dennoch freisprach.

 Der Angeklagte und nun Freigesprochene Ralf S. im Landgericht Düsseldorf.

Der Angeklagte und nun Freigesprochene Ralf S. im Landgericht Düsseldorf.

Foto: Endermann, Andreas (end)

Du kannst eigentlich dauernd schwangere Frauen abknallen. Hauptsache, die Mutter stirbt nicht, alles andere ist nur Abtreibung.“ Ralf S. hat das gesagt, als er am Telefon mit einer Bekannten über Schwangerschaftsabbrüche sprach. Die Polizei hat mitgehört, als er auch sagte: „So gesehen, ist das, was ich am Wehrhahn gemacht habe, nur eine Abtreibung.“

Das Düsseldorfer Landgericht hat Ralf S. am Dienstag vom Vorwurf freigesprochen, mit einer Sprengstoffexplosion am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn zehn Menschen verletzt und ein ungeborenes Baby im Mutterleib getötet zu haben. Ein hinterhältiges und perfides Verbrechen, das für hohe Emotionalität sorge, sagte der Vorsitzende Richter. Die besondere Sachlichkeit, mit der das Schwurgericht gerade deshalb an den Fall herangehen wollte, sei angesichts der Persönlichkeit des Angeklagten „eine Herausforderung“ gewesen.

Ein Psychiater hatte S. eine maligne narzisstische Persönlichkeit attestiert, und die Bösartigkeit trat in der Hauptverhandlung immer dann zu Tage, wenn Mitschnitte der Telefonüberwachung abgespielt wurden und hörbar wurde, was das Gericht am Dienstag als „grob zynische Hasstiraden“ auch gegen die Opfer des Anschlags bezeichnete.

Weil Ralf S. aber seinem Satz über die „Abtreibung“ am Wehrhahn ein „was ich gemacht haben soll“ hinterher geschoben hat, vermochte das Düsseldorfer Schwurgericht darin kein verstecktes Geständnis erkennen. Dass er im Gespräch mit seiner ehemaligen Frau die gemeinsamen Kinder als die drei großen Glücksfälle seines Lebens bezeichnete, „und wenn du die Wehrhahn-Sache dazu nimmst, waren es vier“, könnte auch Ironie gewesen sein. Schließlich sei da gerade ein Kontaktverbot für den Vater verhängt worden. Die Kammer mag sich auf die Äußerungen von S. nicht verlassen, nicht die am Telefon und auch nicht die im Prozess. „Er hat unentwegt gelogen“, sagt der Vorsitzende. Deshalb könne man aus seinen Aussagen keine Erkenntnis gewinnen.

Die Staatsanwaltschaft hat eine Fülle von Indizien vorgetragen, und mit nahezu allen hat sich die Kammer schwer getan. Man habe es sich nicht leicht gemacht, sagte der Vorsitzende, sei auch nicht einem zweifelnden Bauchgefühl gefolgt, wie der Staatsanwalt vorgeworfen hatte. Fast wie ein Trostversuch der Satz des Richters, es habe „gute Gründe“ für die Verhaftung und die Anklage gegen Ralf S. gegeben. „Dass ein Freispruch dabei herausgekommen ist, sollte die Staatsanwaltschaft nicht als Niederlage verstehen.“

Der Staatsanwalt wirkt nicht trostbedürftig. Spätestens seit das Gericht im Mai den dringenden Tatverdacht gegen Ralf S. für nicht mehr gegeben erklärt und den 52-Jährigen nach mehr als 15 Monaten U-Haft auf freien Fuß gesetzt hat, dürfte er mit einer Verurteilung nicht mehr gerechnet haben. Er werde die Revision des Freispruchs durch den Bundesgerichtshof beantragen, erklärt er. Und die Nebenkläger, die schon bei ihren Plädoyers das Gericht scharf kritisiert hatten, schließen sich an. „Das ist kein guter Tag für die Justiz“, sagt Opferanwalt Michael Rellmann. Und wenn sein Kollege vergangene Woche noch vor einem schweren Fehler gewarnt hat, dann habe die Kammer diesen mit dem Freispruch nun begangen.

Die Opfer haben viel ertragen müssen. Den Anschlag. Die schrecklichen Verletzungen, ein Paar den Verlust seines ungeborenen Babys. Die meisten haben ihren Traum vom besseren Leben in Deutschland nicht so verwirklichen können, wie sie ihn einst geträumt hatten. Zu viel ist kaputt gegangen an jenem heißen Juli-Nachmittag im Jahr 2000 um 15.03 Uhr. In den folgenden Jahren mussten sie langsam begreifen, dass sie wohl nie erfahren würden, wer sie an diesem Tag aus ihrem alten Leben gebombt hat. Und warum. Sie hatten abgeschlossen, so gut das eben geht, als 17 Jahre später die Polizei bei ihnen erschien und jedem Einzelnen sagte: „Wir haben jemanden festgenommen.“ Deutlicher noch: „Wir haben ihn!“ Das riss die Fragen wieder auf wie Wunden. Warum? Wer?

Jetzt können sie auf Facebook lesen, wie der Freigesprochene über den Fall spekuliert. Die Fragen, nun wieder laut und bohrend, werden womöglich für immer unbeantwortet bleiben.

Die Kammer hatte viele Zweifel an der Indizienkette, die für Staatsanwaltschaft und Nebenklage „denklogisch“ nur den Schluss zu lässt, dass der Wehrhahn-Anschlag nicht vorstellbar ist ohne Ralf S. Der soll ausgesehen haben wie der Mann, der auf einem Stromkasten saß, mit Blick auf den Tatort und davonging, als die Bombe explodierte.

Düsseldorf: Der Tag des Urteils im Wehrhahn-Prozess
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Der Tag des Urteils im Düsseldorfer Wehrhahn-Prozess

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Foto: Endermann, Andreas (end)

Ein unbeteiligter Richter ist den Weg von dort zu S.’ Wohnung abgelaufen, in der S. ein Telefonat geführt hat, vier Minuten nach der Explosion. In dieser Zeit kaum zu schaffen, schlussfolgern die Richter. Er konnte ja nicht rennen, ohne aufzufallen, glauben sie. Und die Wohnungstür aufschließen musste er auch – die fehlenden Sekunden reichen für begründete Zweifel. Dabei bleibt außer Acht, ob ein schnell laufender Mann wirklich aufgefallen wäre in diesen Sekunden nach der Tat, in der am S-Bahnhof das Chaos ausgebrochen war und alles sich um die verletzten Menschen drehte. Und ob einer wie S., dem das Gericht zielgerichtetes planvolles Handeln nicht zutraut, daran gedacht haben muss.

Zweieinhalb Stunden lang begründet das Gericht seine Zweifel. Genauso lang hat der Staatsanwalt erklärt, warum er keine hat. Am Ende ein Freispruch, der viele Fragen offen lässt. Und neuen Raum für Zweifel.

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