Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf darf Autoposen nicht verbieten

Düsseldorf · Ein 22-Jähriger aus Willich hat beim Verwaltungsgericht gegen ein mögliches Zwangsgeld der Stadt Düsseldorf geklagt und gewonnen. Grund: Die Stadt dürfe keine eigenen Sanktionen erfinden.

 Onur Moumin und sein Rechtsanwalt Manuel Schürkamp vor Prozessbeginn. Der 22-Jährige zeigt ein Bild seines Mercedes AMG C63.  

Onur Moumin und sein Rechtsanwalt Manuel Schürkamp vor Prozessbeginn. Der 22-Jährige zeigt ein Bild seines Mercedes AMG C63.  

Foto: Uwe-Jens Ruhnau

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat eine Ordnungsverfügung der Stadt  gegen einen Autoposer aufgehoben. Sie hatte dem  22-jährigen Onur Moumin aus Willich, der im Juni mit seinem Mercedes AMG C63 in der Düsseldorfer Innenstadt unterwegs war und den Motor seines 510 PS starken Wagens hatte laut aufheulen lassen, ein Zwangsgeld von 5000 Euro für den Wiederholungsfall angedroht. Das Gericht urteilte, das Autoposen könne im Regelfall mit einem Bußgeld von 80 bis 100 Euro geahndet werden, sogar bis zu 2000 Euro seien möglich. Bundesrecht regele den Straßenverkehr abschließend, die Stadt könne nicht einfach eigene Sanktionen einführen. Da es aber kaum Urteile zu solchen Sachfragen gebe, empfahl das Gericht die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht.