Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf Hund George darf bei Frauchen bleiben

Düsseldorf · Der Ex-Partner einer 33-jährigen Düsseldorfer forderte vor Gericht den Westhighland-Terrier George zurück. Doch nach dem Urteil des Gerichts darf George nun bei Frauchen bleiben.

 Seit 2013 lebt der Hund bei seiner Besitzerin.

Seit 2013 lebt der Hund bei seiner Besitzerin.

Foto: Laupe - Asmann

(wuk) Der kleine Terrier-Rüde „George“ (5) durfte aufatmen. Laut Urteil des Amtsgerichts darf er bei Frauchen (33) bleiben, muss nicht an deren Ex-Freund herausgegeben werden. Das hatte der Kläger verlangt und darauf gepocht, er habe während der acht Jahre dauernden Partnerschaft mit der 33-Jährigen das Tier ausgesucht, habe es gekauft und bezahlt.

Dazu hatte er sogar einen Kaufvertrag vorgelegt, damit sein Eigentum an dem West-Highland-Terrier einfordern wollen. Die Richterin befand aber, dem Kläger sei genau das nicht gelungen. Zumal es von jenem Kaufvertrag über rund 1100 Euro zwei Versionen gab – eine auf den Namen des Klägers, eine andere auf den Vornamen von dessen damaliger Freundin. Auch die Züchterin als Zeugin konnte nicht auseinander halten, welches das Original war.

Sie wusste aber noch, dass Ende 2013 der Kläger bei ihr angerufen und erklärt habe, „er wolle einen Hund für seine Frau kaufen und ihr schenken“. Empört hatte sich die Züchterin über den Versuch des Klägers, den kleinen „George“ mit Gerichtshilfe aus dessen vertrauter Umgebung zu reißen, ihn sozusagen abführen zu lassen – nur, weil die Partnerschaft mit der Besitzerin offenbar unschön geendet hatte. Ähnlich reagierte Martin Lauppe-Assmann als Anwalt der Frau. Er nannte die Klage „unethisch“. Juristisch gelte ein Hund zwar als Sache, „aber wir haben auch eine Verantwortung für das Glück eines Tieres – und das hat der Kläger außer Acht gelassen“.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort
Blechkasten mit Wespentaille
Ein Roboter als Dirigent vor einem menschlichen Orchester – Im Schumann-Saal gab es eine Kostprobe. Blechkasten mit Wespentaille