Düsseldorf Unterhaltspflicht für Kinder steigt

Düsseldorf · Nach einer Trennung müssen Unterhaltspflichtige vom 1. August an mehr Geld für ihre Kinder zahlen. "Die Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder werden erhöht", teilte das Oberlandesgericht Düsseldorf am Donnerstag mit.

Seine "Düsseldorfer Tabelle" regelt bundesweit Unterhaltsansprüche für Millionen Trennungskinder. Das OLG will die neue Tabelle im Anschluss an eine Pressekonferenz am 28. Juli online stellen.

Nach Angaben des Gerichts steigt der Mindestunterhalt eines Kindes bis Ende des sechsten Lebensjahres von bisher 317 auf 328 Euro im Monat. Damit berücksichtige die "Düsseldorfer Tabelle" den neuen steurrechtlichen Kinderfreibetrag von 4512 Euro. Der Unterhalt volljähriger Kinder steigt von 488 auf 504 Euro mindestens. Diese Sätze gelten für die niedrigsten Einkommen - Bezieher höherer Einkommen müssen erheblich mehr Unterhalt bezahlen. Voraussichtlich erhöhen sich die Bedarfssätze zum 1. Januar 2016 erneut. Dann steigt der steuerliche Kinderfreibetrag auf 4608 Euro.

(lnw)
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