Düsseldorf Uni-Klinik haftet für behinderten Jungen

Düsseldorf · Jahrelang haben Eltern für die Sehbehinderung ihres Jungen gekämpft: Jetzt müssen die Düsseldorfer Uni-Klinik und zwei behandelnde Ärzte für ihre Behandlungsfehler haften. Das hat das Landgericht Düsseldorf am Donnerstag entschieden.

 Die Uniklinik und zwei Ärzte müssen für ihre Behandlungsfehler haften.

Die Uniklinik und zwei Ärzte müssen für ihre Behandlungsfehler haften.

Foto: Uniklinik Düsseldorf

Die Uni-Klinik und die Ärzte müssen für die bisherigen Therapiekosten in Höhe von 30.000 Euro sowie für alle künftigen Behandlungen des inzwischen neunjährigen Kindes aufkommen.

Am 16. November 2004 hatte die Mutter den Jungen im achten Schwangerschaftsmonat in der Uni-Klinik zur Welt gebracht. Kurz nach der Spontangeburt setzte bei dem Frühchen die Atmung aus, der Blutdruck schwankte. Der Säugling wurde beatmet, doch die beidseitigen Hirnblutungen wurden vom Klinikpersonal übersehen und nicht behandelt.

Der Junge ist nun blind und taub, leidet unter einer Spastik sowie einer seltenen Form der Epilepsie und muss rund um die Uhr betreut werden. Im Juni 2008 reichten die Eltern in seinem Namen Klage gegen die Uni-Klinik ein. Sie forderten insgesamt 320.000 Euro Ersatz für Therapie- und Behandlungskosten sowie Verdienstausfall und Schmerzensgeld.

Ein medizinischer Gutachter gab ihnen Recht. Seiner Meinung nach wären die Behinderungen bei einer besseren Überwachung des Neugeborenen mit 94-prozentiger Wahrscheinlichkeit vermeidbar gewesen. Dem folgte das Gericht. Einzig den Verdienstausfall in Höhe von 20.000 Euro, den die Mutter des Jungen eingeklagt hatte, gestand es nicht zu.

Ob die Düsseldorfer Uni-Klinik auch das geforderte Schmerzensgeld von 250 000 Euro in voller Höhe zahlen muss, ist noch offen. Dazu müsse ein Gutachter den behinderten Jungen noch einmal untersuchen, hieß es.

(lnw)
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